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Privat-Reisen und VIP-Loge auf Schalke Ex-Manager und Ex-OB von Zeitz angeklagt - Privat-Reisen und VIP-Loge auf Schalke - Vorwurf der Untreue in 100 Fällen

Von Angelika Andräs 11.07.2019, 16:10
Lounge in der Veltins Arena mit Ausblick in den Innenbereich des Stadions.
Lounge in der Veltins Arena mit Ausblick in den Innenbereich des Stadions. imago/Lueger

Zeitz - Dem ehemaligen Geschäftsführer der Stadtwerke Zeitz GmbH Andreas Huke und dem ehemaligen Oberbürgermeister Volkmar Kunze (FDP) wird gemeinschaftlich begangene Untreue in acht Fällen zur Last gelegt, Huke, darüber hinaus Untreue in weiteren 100 Fällen sowie Vorteilsgewährung in vier Fällen. Das geht aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Halle hervor.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft war am 7. Juni beim Landgericht Halle eingegangen. Nähere Informationen zum Inhalt der Klageschrift hatte es bisher mit Verweis darauf, dass sie den Beschuldigten erst zugestellt werden muss, und diese den Empfang auch bestätigen müssen, bislang noch nicht gegeben.

Noch keine Termine für Verhandlungen

„Die Anklageschriften wurden den Angeschuldigten zwischenzeitlich zugestellt“, bestätigt nun Wolfgang Ehm, Vorsitzender Richter und Pressesprecher am Landgericht Halle. „Die Angeschuldigten haben nunmehr Gelegenheit, sich innerhalb der vom Gericht bestimmten Einlassungsfrist zu den Vorwürfen zu äußern.“ Danach wird die Kammer in einem schriftlichen Verfahren, dem Zwischenverfahren, über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung der Hauptverhandlung entscheiden.

Sowohl Andreas Huke, als auch Volkmar Kunze sollen zwischen Februar 2012 und November 2016 auf Kosten der Stadtwerke Zeitz ohne geschäftliche Veranlassung private Reisen beziehungsweise private Geschäfte getätigt haben, erläutert Ehm die Anklageschrift. „So sollen ohne Zustimmung des Aufsichtsrates oder der Gesellschafterversammlung von den Stadtwerken mehrere private Urlaubsreisen der Angeklagten in die USA finanziert worden sein.“

Verträge für Logen, Business-Tickets und Dauerkarten für die Besuche von Fußballspielen

Der ehemalige Geschäftsführer der Stadtwerke Andreas Huke soll darüber hinaus auf Kosten der Stadtwerke ohne Genehmigung von Aufsichtsrat oder Gesellschafterversammlung Verträge für Logen, Business-Tickets und Dauerkarten für die Besuche von Fußballspielen von Bundesligamannschaften abgeschlossen und dann Dritte zu dem Besuch von Fußballspielen eingeladen haben.

Die Stadtwerke nutzten auf Schalke eine VIP-Loge, in die H. jahrelang Funktionäre und Amtsträger aus Sachsen-Anhalt eingeladen haben soll. Allerdings nicht als Privatperson und zum eigenen Vergnügen, wie er immer wieder klarstellte. Es sei Kontaktpflege für die Stadtwerke gewesen, in deren Namen auch eingeladen wurde. Es habe sich jährlich um 178.000 Euro gehandelt, so Huke, das sei unter einem Prozent des Umsatzes der Stadtwerke. Sowohl Huke als auch Kunze haben eine Schuld ihrerseits immer bestritten.

Sollte die Hauptverhandlung eröffnet werden, werden Termine für die öffentlichen Verhandlung anberaumt und bekanntgegeben. (mz)

Eckfahne mit Schalke-Logo
Eckfahne mit Schalke-Logo
dpa
Andreas Huke (2.v. li.) und sein damaliger Anwalt Peter-Michael Diestel (li.), hier bei einem früheren Termin. Zwischenzeitlich hat Andreas Huke den Anwalt gewechselt, er wird nun von Michael Nagel vertreten. 
Andreas Huke (2.v. li.) und sein damaliger Anwalt Peter-Michael Diestel (li.), hier bei einem früheren Termin. Zwischenzeitlich hat Andreas Huke den Anwalt gewechselt, er wird nun von Michael Nagel vertreten. 
Peter Kramer