Einbruch, Diebstahl, Gewalt Einbruch, Diebstahl, Gewalt: Wiederholungstäter entgeht Gefängnis
Zeitz - Er hat so einiges auf dem Kerbholz: Dass ein 29-jähriger Wiederholungstäter am Donnerstag dennoch einer Gefängnisstrafe entgangen ist, hat vor allem mit dem für ihn glücklichen Zeitpunkt einer neuerlichen Verurteilung zu tun.
Denn der Zeitzer, der sich wegen vier verschiedener Anklagen vorm Amtsgericht der Elsterstadt verantworten musste, wurde dem Richter aus dem Gefängnis vorgeführt, wo er seit Januar eine siebenmonatige Haftstrafe wegen mehrerer Delikte verbüßt. Die Strafe war eigentlich zur Bewährung ausgesetzt – wurde wegen neuerlicher Verstöße aber in einen Gefängnisaufenthalt umgewandelt.
Keine Gefängnisstrafe für Wiederholungstäter aus Zeitz: Gerichte wollen keine „Drehtürgefangenen“
Dass es nicht gleich zur nächsten Gefängnisstrafe gekommen ist, liege daran, dass Gerichte sogenannte „Drehtürgefangene“ vermeiden wollen, erklärte der Richter. Denn wer nur aus dem Gefängnis kommt, um gleich wieder reinzugehen, hat nach gängiger Rechtsauffassung wenig Chancen auf Resozialisierung.
In der Verhandlung ging es nun um mehrere Kaufhausdiebstähle, um mutmaßliche Beihilfe bei einem Wohnungseinbruch in der Zeitzer Bornpromenade und um einen Fall von Körperverletzung gegen die Ex-Lebensgefährtin des Angeklagten, mit der der Zeitzer außerdem einen ein Jahr alten gemeinsamen Sohn hat.
Wiederholungstäter aus Zeitz: 29-Jähriger kommt mit Bewährung davon
Zugetragen hat sich all das 2016, bevor der Angeklagte ins Gefängnis ging. Verurteilt worden ist der Inhaftierte dafür erst jetzt – zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten, so die Entscheidung des Richters am Donnerstag. Um eine erneute Inhaftierung zu vermeiden, verdonnerte das Gericht den Mann zu einer vierjährigen Bewährung.
Damit ging der Richter gar noch einen Schritt weiter, als die Staatsanwältin gefordert hatte: Die setzte trotz des langen Vorstrafenregisters des Angeklagten – unter anderem wegen Diebstahls, vorsätzlicher Körperverletzung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis – auf das Prinzip Hoffnung, und hatte drei Jahre Bewährungszeit gefordert. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. Der Anwalt des Angeklagten hat sich den Rechtsweg offengehalten. (mz)