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Die Dachrinne ist kaputt und keiner zahlt

Von Karin Großmann 06.12.2004, 19:21

Kretzschau/MZ. - Weil er die Dachrinne reparieren lassen will, hat er sich von einer Dachdeckerfirma einen Kostenvoranschlag machen lassen. 1063 Euro soll die neue Dachrinne an der dem Sportplatz zugewandten Hausseite kosten. Doch die Haftpflichtversicherung des Sportvereins weist den Schadensanspruch als unbegründet zurück.

Man könne weder den versicherten Verein noch den ins Seitenaus spielenden Spieler für den Schaden haftbar machen, heißt es in der Antwort. Hinter den Toren seien ausreichend dimensionierte Ballfangzäune installiert. An den Spielfeld-Längsseiten seien derartige Sicherungen zum Schutze der Nachbarn weder geboten noch üblich. Das gelte umso mehr, da die Sportanlage bereits fertig war, noch ehe die Eigenheime in der Nachbarschaft gebaut wurden.

Nach einer einvernehmlichen Lösung hätte man von Seiten des Sportvereins gesucht, versicherte der Vereinsvorsitzende Günter Kühnberg. Der Vorfall sei ihnen schon peinlich, weil Sportler keinen Stress mit den Nachbarn haben wollen. Man habe angeboten, das Material für eine Reparatur zu kaufen und von dem Verein zur Verfügung stehenden Kräften eine Reparatur vornehmen zu lassen. Damit seien Bittners nicht einverstanden. Eine Reparatur in Höhe von über 1000 Euro könne der Verein aber nicht tragen. Auch Bürgermeister Ronald Blechschmidt habe bereits mit beiden Seiten verhandelt, wollte auch mit der Dachdeckerfirma sprechen, habe aber nicht vermitteln können.

Mittlerweile hat der Sportverein von der Versicherung ein Schreiben erhalten, so Kühnberg, in dem ihm untersagt wird, die Kosten zu übernehmen, weil dann der Versicherungsschutz erlischt. Weil der Verein das nicht riskieren kann, habe ihm der Vorstand verboten, auch die Reparatur zu zahlen.

Diese Vorgehensweise rechtfertigte auch Frieder Lehmann, Vorsitzender des Kreissportbundes. Der Verein dürfe seine Haftpflichtversicherung nicht aufs Spiel setzen, sei verpflichtet, für den Spielbetrieb eine zu haben. Er stimmte dem zu, was auch Manuela Hartmann, Leiterin der Verwaltungsgemeinschaft Droyßiger-Zeitzer Forst und ausgebildete Juristin, sagte. Nach dem Verursacherprinzip betrachtet, bliebe Bittners in dem Fall nur übrig, den Sportverein und seine Versicherung zu verklagen. Einen Rechtsbeistand dafür einzuschalten, wäre ratsam. Wie ein Gericht in dem Fall urteile, könne man aber nicht voraussehen.