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  7. Kritik an Bundeswehr-Vorhaben im Zeitzer Forst: Was passiert jetzt?

Bundeswehr im Zeitzer Forst Stiehlt sich der Burgenlandkreis aus der Verantwortung?

Die Kritik von Anwohnern und einer Bürgerinitiative an den Vorhaben der Bundeswehr im Zeitzer Forst reißt nicht ab. Insbesondere Aussagen zur Zuständigkeit verwundern Mitglieder.

Von Martin Walter Aktualisiert: 23.04.2024, 11:04
Am Ostermontag protestierten Anwohner und die Bürgerinitiative gegen das Vorhaben der Bundeswehr im Zeitzer Forst.
Am Ostermontag protestierten Anwohner und die Bürgerinitiative gegen das Vorhaben der Bundeswehr im Zeitzer Forst. Foto: Matthias Voss

Lonzig/Breitenbach/MZ. - Zweimal in Folge haben Anwohner des Zeitzer Forstes sowie Mitglieder der Bürgerinitiative (BI) „Kein Schuss im Zeitzer Forst“ nun den Kreistag genutzt, um Fragen und Kritik zum Vorgehen und den geplanten Vorhaben der Bundeswehr auf ihrem Standortübungsplatz in dem Wald zu äußern. Dort soll eine Ausbildungsanlage für Kampfmittelabwehrkräfte gebaut werden.

Mitglieder der BI sind der Überzeugung, dass der Burgenlandkreis beziehungsweise dessen Umweltamt für Genehmigungen zuständig ist und verweisen dazu auf die Standortschießanlage, die auf dem Übungsplatz gebaut werden sollte und deren Genehmigung nach massiven Protest der BI und weiterer Stellen 2012 vom Landesverwaltungsamt zurückgezogen wurde. Da dabei Handfeuerwaffen zum Einsatz gekommen wären, war das Umweltamt des Burgenlandkreises für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zuständig, bestätigt die Kreisverwaltung.

Landesverteidigung als „Totschlagargument“

Bei der Ausbildungsanlage sei man hingegen nicht zuständig, da dort keine scharfen Waffen zum Einsatz kommen sollen. Die Bundeswehr hatte in der Vergangenheit mitgeteilt, dass in der Anlage „lediglich Übungs- und Darstellungsmittel zum Einsatz kommen“ sollen. Von der Kreisverwaltung heißt es zudem, die Anlage sei „bauaufsichtlich genehmigungsfrei, da es sich dabei um ein Vorhaben handelt, das der Landesverteidigung dient“.

Das möchte BI-Mitglied Kai Hadlich nicht so stehenlassen: „Wieder wird die Landesverteidigung als Totschlagargument angeführt“, wie es bereits bei der Schießanlage der Fall gewesen sei. „Der Kreis bezieht sich auf unterrangiges nationales Recht“, so Kai Hadlich weiter. Seinen Angaben zufolge verstößt die Bundeswehr mit dem Vorhaben aber gegen EU-Recht. Er verweist auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs, laut denen die Landesverteidigung keinen Vorrang vor ökologischen Belangen habe.

Umweltverbände weisen auf Verschlechterungsverbot hin

Dass sie in der Ausbildungsanlage eine Gefahr für die Tier- und Pflanzenwelt im Zeitzer Forst sehen – zumal es sich dabei um ein sogenanntes Fauna-Flora-Habitat- (FFH) sowie Vogelschutzgebiet handelt – haben sowohl der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Naturschutzbund Deutschland sowie die Naturfreunde Sachsen-Anhalts bereits in Stellungnahmen festgehalten. Sowohl die Naturschutzverbände als auch die BI weisen darauf hin, dass in solchen Gebieten ein sogenanntes Verschlechterungsverbot gilt und der Bau der Anlage gegen dieses Verbot verstoße.

Auch das Umweltamt des Burgenlandkreises wolle noch eine Stellungnahme dazu verfassen. Dazu werde auch geprüft, „ob das Vorhaben, dass sich im FFH- und Vogelschutzgebiet ,Zeitzer Forst’ befindet, mit den europäischen Richtlinien verträglich ist“, heißt es dazu. Und weiter: „Ist die Verträglichkeitsprüfung positiv, wird die Befreiung von den Verboten der Landschaftsschutzgebietsverordnung erteilt“. Dass bisher noch keine Stellungnahme vom Kreis erfolgt ist – die Stellungnahmen der Umweltverbände liegen bereits seit einigen Monaten vor – bewertet die BI als Verzögerungstaktik seitens des Kreises.

Dienstaufsichtsbescherde und juristische Schritte erwogen

Die BI sehe „ein aktives behördliches Unterlassen seitens des Kreises“, fasst Kai Hadlich zusammen, weshalb die Initiative eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Götz Ulrich (CDU) erwäge. Der BUND berate sich gerade mit seinen Anwälten und prüfe juristische Schritte, denen sich voraussichtlich auch die BI anschließen wolle.