Bedarfsplanung Bedarfsplanung: Kita aus Rehmsdorf klagt gegen Kreis

Rehmsdorf/MZ - Eine der zwei freien Kindertagesstätten (Kita) der Gemeinde Elsteraue steht auf dem Spiel. Die evangelische Kita Lebensschule Schalom-Oase in Rehmsdorf wurde in der Kita-Bedarfsplanung des Kreises für 2013/14 nicht erwähnt. Grundlage der Entscheidung war das Handlungskonzept der Elsteraue, in dem die Kita nicht erfasst war.
Wer im Bedarfsplan fehlt, erhält kein Geld, obwohl es laut Kinderförderungsgesetz (Kifög) kommunalen wie freien Einrichtungen zusteht. Deshalb hat die Kita nun Klage eingereicht, berichten Mitglieder des Kuratoriums (Vorsitzende Sara Marquart, Nicole Scholz, Bianca Bernstein, Annett Rößiger, Kitaleiterin Gunhild Schmidt) im Gespräch mit Julia Reinard.
Hart formuliert: Gibt es die Kita Lebensschule Schalom-Oase im Januar noch?
Gunhild Schmidt: Ja. - Ja, auf jeden Fall. Die Elternbriefe an die Gemeinde, den Kreis und das Land zeigen, dass unsere christliche Kita von den Eltern gewollt wird. Wir haben das Recht auf unserer Seite, wir investieren als nächstes in die Vergrößerung unserer sanitären Anlagen und die räumliche Ausstattung für weitere 20 Kinder.
Aber seit August stehen Sie nicht mehr im Bedarfsplan des Kreises. Damals schrieb eine Kollegin, Sie erhielten von der Gemeinde bis Dezember 2013 Ausgleichszahlungen ...
Schmidt: Stimmt. Aber die geringen Zahlungen entsprechen nicht den Zuweisungsverpflichtungen. Laut Kifög Paragraf 3b und 9 müssen wir in die Bedarfsplanung aufgenommen werden. Und ebenso vorher im Handlungskonzept der Gemeinde stehen. Das hat insbesondere dieses Jahr Auswirkungen, indem sich der Kreis auf das Gemeinde-Konzept stützen musste. Bei der Fortschreibung der Bedarfsplanung ab August 2014 können die Kreisräte unabhängig vom Handlungskonzept entscheiden.
Was tun Sie jetzt?
Schmidt: Wir haben am 1. November Klage beim Landesverwaltungsgericht eingereicht.
Gegen wen richtet die sich?
Schmidt: Laut neuem Kifög ist es der Kreis, der die Zuweisungen für die Kitas ausreicht. Rechtlich ist er der Beklagte. Aber Grundlage war die Entscheidung in der Gemeinde.
Kommt die Klage nicht ganz schön kurzfristig zum Jahreswechsel?
Bianca Bernstein: Wir haben es erst auf anderem Weg probiert. Frau Schmidt, die Leiterin, ist eine Verfechterin direkter Kommunikation. Sie hat mit den betreffenden Stellen das Gespräch gesucht.
Nicole Scholz: Für uns ist der Klageweg der letzte Ausweg. Es wäre uns lieber, wir könnten die Sache friedlich lösen. Aber die Briefe an die Gemeinde und den Kreis, Gespräche mit Politikern haben nichts bewirkt. Wir mussten Klage einreichen, um zu unserem Recht zu kommen.
Worauf zielt die Klage?
Schmidt: Wir wollen in die Bedarfsplanung aufgenommen werden. In der Klage ist von einer „einstweiligen Anordnung“ die Rede. So soll die sofortige Aufnahme in die Bedarfsplanung gesichert werden, auch wenn das Verfahren selbst womöglich länger dauert.
Nicht im Bedarfsplan zu stehen, heißt konkret ...
Schmidt: Dass wir Gelder, die uns nach einem Verteilerschlüssel zustehen, nicht erhalten. Das betrifft staatlich garantierte Gelder von Land, Kreis und anteilig noch offene Beträge der Gemeinde.
Im Sommer sagten Sie, Sie hätten sich ans Land gewandt, um zu erfahren, ob Sie die Zuweisungen direkt erhalten können.
Schmidt: Das ist richtig. Das Land hat auch geantwortet. Es hat geschrieben: Wendet Euch an den Landkreis, der zahlt die Gelder aus.
Gegen die Entscheidungen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe stehen Euch Rechtsmittel offen.
Das haben Sie getan?
Schmidt: Ja, das haben wir gemacht. - Nach der Entscheidung zur Bedarfsplanung sind wir sofort in Widerspruch gegangen, haben die Aufnahme in die Bedarfsplanung bei der Kommunalaufsicht beantragt. - Leider haben wir bis heute keine Antwort erhalten.
Was tun Sie, wenn nichts passiert trotz der Klage?
Schmidt: Es wird was passieren. Der Kreis lässt das nicht auf sich sitzen. Das rechtswidrige Handlungskonzept, in dem wir als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe ausgegrenzt wurden und das Wunsch- und Wahlrecht unserer Eltern für eine Kita mit christlichem Profil unbeachtet blieb, kam aus der Elsteraue. Für eine geänderte Fortschreibung engagieren wir uns dann auch wieder.
Was bedeutet das für die Kinder im Hort und Ihrer Kita?
Schmidt: Für die ändert sich nichts. Wir machen weiter und planen für die Zukunft. Aber nicht nur wir sind in Verantwortung für die Kinder, sondern alle Beteiligten.
