Marihuana, Crystal Meth und Ecstasy Auf Bewährung folgt Gefängnis: Zeitzer kann Drogenhandel nicht lassen

Zeitz/MZ - Weil er es offenbar einfach nicht lassen konnte, ist ein 46-jähriger Zeitzer jetzt vor dem Amtsgericht wegen Drogenhandel zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden. Bei Hausdurchsuchungen hatte die Polizei zahlreiche Tüten und Dosen mit Marihuana, Crystal Meth aber auch Ecstasy-Pillen gefunden. Und das in einer Zeit, während der Mann noch unter Bewährung einer anderen Strafe stand, was der Richter als erheblich strafverschärfend bewertete. „Das ist kein minderschwerer Fall mehr. Und dann kommen noch die vielen einschlägigen Vorstrafen hinzu. Na ja, wir kennen uns ja schon ein paar Jahre“, so der Richter.
Seit 20 Jahren abhängig
Der Verteidiger des Zeitzers versuchte dagegen das umfassende Geständnis und auch die Drogensucht seines Mandanten ins Gewicht zu bringen und meinte, dass zweieinhalb Jahre Haft ausreichend seien. Seit 20 Jahren sei er stark abhängig und habe durch den Drogenhandel, von dem er einfach nicht lassen konnte, versucht, seine Sucht zu finanzieren. „Ich habe dabei nicht viel verdient. Mir ging es hauptsächlich darum, günstig an das Zeug zu kommen“, erklärte der 46-Jährige vor Gericht. Er gab dann auch offen zu, noch nie eine Therapie gemacht zu haben. Auch nicht, als er bei diversen Gefängnisaufenthalten die Gelegenheit dazu hatte. Das wolle er jetzt nachholen.
15 Vorstrafen
Denn der Angeklagte meinte, dass sowohl mit seiner Drogen- als auch mit der kriminellen Karriere jetzt endlich mal Schluss sein solle. Insgesamt 15 Vorstrafen stehen in seinem Register. Seit 2000 wurde er unter anderem wegen Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Diebstahl mehrmals zu Geldstrafen verurteilt. Ab 2010 ging es dann wegen Drogenhandel und Drogenbesitz mehrfach ins Gefängnis. Nach seiner Lehre habe er zudem nie wirklich gearbeitet, lebt von Hartz-IV und könne so auch seine 15 und 19 Jahre alten Kinder nur soweit unterstützen, wie das Geld reiche.
Glück hatte er noch, dass eine weitere Anklage wegen Beihilfe zum Diebstahl, die er auch zugab, eingestellt wurde, weil die zu erwartende Strafe am Ende nicht ins Gewicht gefallen wäre.