Urteil AfD entzieht André Worms aus Zeitz die Mitgliedsrechte

Zeitz/Magdeburg - Das Landesschiedsgericht der AfD hat beschlossen, André Worms die Mitgliedsrechte zu entziehen. Begründet wird es damit, dass der Zeitzer sowohl zur Landratswahl im April, als auch zur Landtagswahl am 6. Juni, in dem Fall als Einzelbewerber für den Zeitzer Wahlkreis 41, angetreten ist beziehungsweise antritt. Er stehe damit in „offener Konkurrenz“ zu den AfD-Kandidaten und habe der Partei dadurch einen Ansehensverlust zugefügt, heißt es in dem Urteil.
Der endgültige und rechtskräftige Parteiausschluss steht aber noch aus. Das Verfahren wurde aufgrund „parteischädigenden Verhaltens“ bereits im September 2020 in die Wege geleitet, nachdem André Worms und drei weitere Mitglieder, unter anderem seine Schwester Kerstin Worms, die AfD-Kreistagsfraktion verlassen und daraufhin die „Alternative für den Burgenlandkreis“-Fraktion gegründet hatten.
André Worms kündigt an, gegen die Eilentscheidung Berufung beim Bundesschiedsgericht der AfD einzulegen und gibt sich optimistisch. „Wie kann bewiesen werden, dass ich gegen die AfD kandidiere?“, fragt er. Denn dafür müsse nachgewiesen werden, wer ihn gewählt hat beziehungsweise wählen würde und ohne seine Kandidatur für die AfD gestimmt hätte, was nicht zuletzt aufgrund des Wahlgeheimnisses nicht machbar wäre.
Seine Schwester Kerstin Worms, die bei der Landtagswahl als Einzelbewerberin für den Weißenfelser Wahlkreis 39 antritt, habe - obwohl die Vorwürfe gegen sie ähnlich sind - noch kein Urteil des Landesschiedsgerichts erhalten. (mz)