Abwasser Zeitz Abwasser Zeitz: Mahnungen können teuer werden

Zeitz - Als Rainer Dietzschold aus der Zeitzer Bergsiedlung vor wenigen Tagen einen Brief vom Eigenbetrieb Abwasser Zeitz in den Händen hielt, nahm er an, dass sein Widerspruch bearbeitet wurde. Den hatte er vor Monaten gegen einen Beitragsbescheid zu den Herstellungskosten II eingereicht. Doch in dem Brief befand sich eine Mahnung, weil Dietzschold die vereinbarte Ratenzahlung für den Herstellungsbeitrag nach drei Monaten eingestellt hat. Das begründet er unter anderem mit der vor einiger Zeit entflammten Debatte um die Rechtmäßigkeit dieses Beitrages.
Warum wird der Beitrag erhoben?
Dieser wird erhoben, wenn Grundstücke vor dem 15. Juni 1991 an das zentrale Abwassernetz angeschlossen wurden. Das ist im Kommunalabgabengesetz des Landes geregelt und demnach sind die Eigenbetriebe dazu verpflichtet. Holger Höfer, Leiter des Eigenbetriebes Abwasser Zeitz, erklärt, dass jene, die nach ’91 gebaut haben, den Herstellungskostenbeitrag I bezahlt haben. Damit haben sie einen Anteil an Investitionskosten für Kanäle, Pumpstationen und die Kläranlage geleistet. Jene, die vor ’91 gebaut haben, haben sich an diesen Kosten bisher nicht beteiligt. Im Sinne der Gleichbehandlung werden nun auch sie zur Kasse gebeten.
Wie kam es zu der Diskussion?
Forciert wurde diese durch ein Schreiben der Landesregierung, die Anfang des Jahres die Abwasserverbände und Betriebe bat, wegen rechtlicher Unsicherheiten die umstrittenen Beiträge für Abwasseranschlüsse aus DDR-Zeiten vorerst nicht mehr einzutreiben. Das sorgte für Verunsicherung bei den Bürgern, die daraufhin Widersprüche einreichten und Zahlungen aussetzten.
Warum richtet sich der Eigenbetrieb nicht danach?
Höfer sagt, das könne er gar nicht. Die Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises hat den Eigenbetrieb dazu verpflichtet, die Beiträge einzutreiben. Andernfalls kann dieser den Wirtschaftsplan für die kommenden Jahre nur mit Krediten bestreiten. Die Kommunalaufsicht würde diese Pläne aber nicht genehmigen und der Eigenbetrieb hätte keinen Haushalt, kann nicht handeln oder investieren. Deswegen muss Höfer mit den Beiträgen planen und diese entsprechend mit Mahnungen eintreiben. Zahlen die Bürger die ausstehenden Rechnungen dennoch nicht, reicht das Geld für Investitionen im Abwassernetz nur bis etwa Mitte 2017.
Wie weit ist die Bearbeitung der Widersprüche?
Von mehr als 4 000 eingegangenen Widersprüchen sind noch gut 3.000 offen. Das hat nichts mit Faulheit zu tun, macht Höfer deutlich. Man arbeite mit Hochdruck und größter Sorgfalt daran, allerdings steht ihm derzeit nur eine Mitarbeiterin zur Verfügung. Zudem muss auch der regulär laufende Betrieb abgesichert werden. Jene, die Widerspruch eingelegt haben, bekommen ihr zu viel gezahltes Geld wieder, wenn der Widerspruch rechtens ist. Wer nicht zahlt, muss mit Säumniszuschlägen und Mahngebühren rechnen. (mz)
