Zweite Runde des Programms «Kommunal-Kombi» eröffnet
WITTENBERG/MZ. - Um 22 Regionen (gemeint sind die Arbeitsamtsbereiche, die mit den Landkreisen nicht immer übereinstimmen) wuchs die Reihe derer im Land, die in den Genuss der "Kommunal-Kombi"-Förderung gelangen können. Denn die Landesregierung senkte die Zugangsschwelle zum Fördertopf drastisch. Kamen in der ersten Förderrunde nur Regionen in dessen Genuss, die eine Arbeitslosenquote von mehr als 15 Prozent hatten, wurde dies nun auf zehn Prozehnt gesenkt.
Nunmehr können auch Arbeitslose gefördert werden, die lediglich ein Jahr Hartz-IV-Empfänger waren. Zuvor waren es zwei Jahre.
Das Geld reicht für insgesamt 62 Stellen in "sozialversicherungspflichtiger Arbeit", wie der Landrat am Montag im Pressegespräch mehrfach betonte. Drei Jahre können die Leute beschäftigt werden. Das ist auch in der noch laufenden ersten Förderrunde so, in der 50 Menschen Arbeit fanden. Schwerpunkte waren Kinder-, Jugend-, Seniorenarbeit und Altenpflege, Behindertenbetreuung, Kunst / Kultur, Naturschutz und Landschaftspflege, Infrastruktur-Verbesserung und Denkmalpflege. Jetzt wird der Schwerpunkt noch etwas deutlicher in Richtung Erziehung / Bildung, aber auch Tourismus und Sportförderung verschoben.
Es müssen ausnahmslos Tätigkeitsfelder besetzt werden, die im öffentlichen Interesse liegen. Und sie dürfen kommerziellen Firmen keine Arbeit wegnehmen. Aber insbesondere Bereiche, in denen bis dato nur ehrenamtlich gewirkt werden kann, können von der Förderung profizieren. Da geht es um zusätzliche Angebote in der Pflege oder Altenbetreuung - das Vorlesen, Spazierengehen etwa oder auch nur das Handhalten. Tätigkeiten also, die kaum Profit einbringen, nichtsdestotrotz aber für die Gesellschaft ganz wichtig sind. Und eben oft fehlen.
In der Regel sind es die beiden großen Strukturfördergesellschaften im Kreis (SFW und Öko-Tour), bei denen diese Arbeitsstellen angesiedelt werden - ausschließlich in Abstimmung mit den Kommungen übrigens. Aber es können im Einzelfall auch andere Träger sein, soweit sie Angebote unterbreiten, die den Förderanforderungen entsprechen. Und sie müssen tariflich oder zumindest "ortsüblich" entlohnen. Am 5. Mai erhielt die Kreisverwaltung den Förderbescheid über die zweite "Kommunal-Kombi"-Runde. Nun sind die Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft SGB III gefragt, Menschen anzusprechen, die in das Raster passen. Bis Ende des Jahres sind die Stellen zu besetzen. Frühester Beginn der Maßnahmen ist der 1. November dieses Jahres. Kommentar Seite 8