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Vorsätzliche Körperverletzung Zuschlag für Wittenberger, der nun noch länger im Gefängnis sitzt

Wittenberger wird zu sechs Monaten Haft verurteilt. Er soll eine Frau mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Von Marcel Duclaud 12.03.2024, 14:01
Justitia in Wittenberg
Justitia in Wittenberg Foto: Thomas Klitzsch

Wittenberg/MZ. - Der Mann wird in Handschellen ins Gericht geführt, er sitzt bereits im Gefängnis. Die Liste seiner Vorstrafen ist lang: Sachbeschädigung, Beleidigung, PC-Betrug, Diebstahl, Gebrauch eines unversicherten Fahrzeuges. Und Körperverletzung.

Letzteres beschert dem Wittenberger nun einen Zuschlag. Er ist vor dem Amtsgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden, ohne Bewährung.

Ihm wird vorgeworfen, im März vergangenen Jahres in Pratau einer Frau mit der Faust mehrfach ins Gesicht geschlagen zu haben. Der Angeklagte selber sagt: „Ich möchte mich dazu nicht äußern.“

Das tut indes die Geschädigte. Sie sei, berichtet die 44-Jährige, wach geworden weil es draußen laut war. Als sie nachsehen wollte, was los ist, sei der junge Mann in ihre Wohnung eingedrungen, habe sie ins Gesicht geschlagen und zu Boden geworfen. Deswegen rief sie die Polizei. Warum erst zwei Stunden später?, will der Verteidiger wissen. An die Zeiträume, gibt sie an, könne sie sich nicht mehr genau erinnern.

Als Zeugin erscheint auch die Schwester des Angeklagten vor Gericht. „Es war mein Geburtstag. Wir hatten ein bisschen was getrunken.“ Plötzlich habe es Geschrei gegeben, kamen Polizei und Krankenwagen. Ihr Bruder allerdings könne damit nichts zu tun gehabt haben: „Er war gar nicht oben, sondern die ganze Zeit bei mir.“

Die Staatsanwaltschaft befindet, dass die Tat dem Angeklagten nicht nachzuweisen sei: „Es gibt Zweifel an der Täterschaft.“ Folglich müsse der Wittenberger freigesprochen werden. Die Verteidigung schließt sich der Forderung an.

Der Richter unterdessen sieht die Sache anders: „Die Frau wurde geschlagen. Das sieht man an den Verletzungen. Und sie konnte den Täter eindeutig erkennen.“ Es gebe keine Anhaltspunkte, dass sie ihm was anhängen wolle. Und der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft, eine günstige Sozialprognose nicht zu erkennen. Deshalb wird die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.