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Dashcam-Aufnahme auf YouTube Mit Video: Gefährliches Überholmanöver in Wittenberg gefilmt – Was die Polizei dazu sagt

Ein viel diskutiertes Dashcam-Video zeigt einen missglückten Überholversuch, der sogar auf dem Fußweg weitergeht. Die Polizei ist sogar Zeuge des Vorfalls. Welche Strafe dem Fahrer droht. Mehr dazu auch im Video.

Von Jonas Lohrmann Aktualisiert: 25.10.2024, 11:15
Eine Dashcam-Aufnahme, die im Internet veröffentlicht wurde, zeigt den gefährlichen Überholvorgang.
Eine Dashcam-Aufnahme, die im Internet veröffentlicht wurde, zeigt den gefährlichen Überholvorgang. (Screenshot: RLP Dashcam)

Wittenberg/MZ - Diese brisante Dashcam-Aufnahme sorgt im Internet für großes Aufsehen: Ein schwarzer Mercedes CLA Shooting Brake brettert über die Coswiger Landstraße in Richtung Griebo und wagt ein gefährliches Überholmanöver. Sein Ziel: mehrere Autos zu überholen. Er schert auf die Gegenfahrbahn aus, doch dort nähert sich ihm ein grüner MAN-Lkw. Den Überholvorgang wird er nicht schaffen.

Video: Riskantes Überholmanöver mit Raserei auf Dashcam

(Bericht: Jonas Lohrmann, Schnitt/Sprecher: Christian Kaldubietz)

Um den Zusammenstoß zu vermeiden, tritt der Fahrer aufs Bremspedal. Das Notbremslicht flackert am Mercedes. Doch statt wieder auf die rechte Fahrbahn einzuscheren, weicht er nach links über den Grünstreifen auf den gemeinsamen Geh- und Radweg aus.

Anscheinend unbeeindruckt rast er hier etwa 200 Meter weiter, bevor er sich auf Höhe der Roßlauer Straße über Sperrflächen zurück in den fließenden Verkehr einfädelt – als wäre nichts geschehen. Kaum zu glauben: Genau in diesem Moment fährt die Polizei auf der Gegenspur vorbei und wird selbst Zeuge des Vorfalls. Die Polizisten wenden. Als der Mercedes vom Streifenwagen gestoppt wird, endet die Dashcam-Aufnahme.

Polizei ermittelt nach gefährlichen Überholversuch auf Coswiger Landstraße

In den Kommentaren des Videos wird über die mögliche Strafe für den Mercedes-Fahrer spekuliert. Einige vermuten, er komme mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld davon. Andere meinen, er könnte sogar seine Fahrerlaubnis verlieren. Klarheit bringt Guido Böttcher, Leiter Zentrale Aufgaben beim Wittenberger Polizeirevier. Auf Anfrage der MZ teilt er mit, dass die Polizei Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs aufgenommen hat. Beschuldigt werde ein 47-jähriger Fahrer, der zum Tatzeitpunkt aus Boxberg in Baden-Württemberg stammte. Im Fahrzeug befanden sich zudem zwei weitere Personen, die jetzt als Zeugen geführt werden.

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Weil der Beschuldigte nicht in Wittenberg wohnhaft ist, werde mit Kollegen in Brandenburg kooperiert, da die Anhörungen und Vernehmungen im dortigen Bereich realisiert werden können. Der Tatbestand ist jedenfalls keine Bagatelle. Er gehört zu den sogenannten sieben Todsünden des Straßenverkehrs, die nach Strafrecht belangt werden. Dem 47-Jährigen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Die kleinen Kameras hinter der Windschutzscheibe werden immer beliebter.
Die kleinen Kameras hinter der Windschutzscheibe werden immer beliebter.
(Foto: Jonas Lohrmann)

Wann der Führerschein durch die Polizei vor Ort beschlagnahmt oder sichergestellt werden kann

Allerdings wurde, wie Böttcher sagt, der Führerschein nicht vor Ort eingezogen. „Der Sicherstellung oder Beschlagnahme eines Führerscheins durch die Polizei unmittelbar nach einer Tat sind sehr enge Grenzen gesetzt“, sagt Böttcher. Möglich sei dies in rechtlich relativ eindeutigen Fällen wie Trunkenheit am Steuer bei mehr als 1,1 Promille. Im aktuellen Fall werde das Verfahren nach Einholung des rechtlichen Gehörs an die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau übergeben, die über die weiteren Schritte, wie einen möglichen Fahrerlaubnisentzug, Strafbefehl oder eine Anklage, entscheidet. Die endgültige Prüfung der Fahreignung liege dann bei der Fahrerlaubnisbehörde und erfolge nach Abschluss des Verfahrens.

Nur wenige Tage nach der Aufnahme habe der Einsender des Videos bei der Polizei Anzeige erstattet. Bereits zuvor soll der Mercedes-Fahrer mehrfach durch riskante Überholmanöver aufgefallen sein: „Einige Fahrzeuge wurden hinter mir direkt nach Ortsausgang Wittenberg überholt“, schreibt er.

Einige Fahrzeuge wurden hinter mir direkt nach Ortsausgang Wittenberg überholt.

Einsender vom Video

Sobald Dashcam-Aufnahmen, wie dieses Überholmanöver, in sozialen Medien geteilt werden, müssen strenge datenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Einfach aus Sensationslust oder ähnlichen Beweggründen dürfen diese Videos nicht geteilt werden. „Werden Personen, Kennzeichen oder sonstige Informationen, die Rückschlüsse auf eine Person ermöglichen, nicht unkenntlich gemacht, werden personenbezogene Daten verarbeitet“, teilt der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt auf Nachfrage der MZ mit. Dies stelle einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar.

Wann Dashcam-Aufnahmen im Internet geteilt werden dürfen

Durch gründliche Verpixelung aller Details, die Rückschlüsse auf die Person lassen, wie Gesichter und Kennzeichen, können solche Videos allerdings datenschutzkonform geteilt werden. Neben den viralen Videos in den sozialen Medien gibt es auch zunehmend Fahrschulen, die Szenen aus dem Fahrschulauto veröffentlichen. Zwar bislang nicht aus dem Kreis Wittenberg, allerdings aus anderen Städten. Dabei sind andere Verkehrsteilnehmer sowie deren Kennzeichen oft deutlich zu erkennen. Ein Betreiber eines Youtube-Kanals, der Dashcam-Aufnahmen veröffentlicht, äußert sich hierzu kritisch: „Wer nicht die Zeit oder das technische Know-how hat, sollte es lieber ganz lassen.“

Wann die Datenschutzbehörde Überprüfungen im Internet zu Dashcam-Videos durchführt

Hierzu weist die Datenschutzbehörde auf Nachfrage der MZ darauf hin, dass anlassabhängige Datenschutzüberprüfungen stattfinden, wenn entsprechende Beschwerden eingehen. Sollte so ein Video ohne ausreichende Anonymisierung veröffentlicht werden, drohen rechtliche Konsequenzen. Betroffene können gegen die Veröffentlichung vorgehen und es könnten Bußgelder oder Abmahnungen folgen. Zudem könnte eine Löschung des Videos durch eine Unterlassungsklage erzwungen werden. Wer eine Dashcam nutzt, sollte sich demnach bewusst sein, dass die Aufnahmen nicht einfach so im Internet geteilt werden dürfen.