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Wichtig zu wissen Wichtig zu wissen: Feuerstättenbescheid ist Grundlage

11.04.2013, 13:56

Schleunigst in ihren Feuerstättenbescheid schauen sollten diejenigen Hauseigentümer, die zum Kehren und Messen einen anderen Schornsteinfeger beauftragen möchten, das aber bislang versäumt haben. Da steht für jede Feuerungsanlage aufgelistet, zu welchem Termin das Kehren beziehungsweise Messungen zu erfolgen haben. Die Termine dürfen um höchstens 14 Tage überschritten werden. Geht das Formblatt, das der dienstleistende Schornsteinfeger ausfüllt, nicht pünktlich beim Bezirksschornsteinfegermeister ein, muss der das Landratsamt informieren und es droht Ordnungsgeld. Im schlimmsten Fall wird die Wartung polizeilich durchgesetzt, schließlich geht es um den Brandschutz.