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Oberbürgermeisterwahl Wer regiert die Stadt Wittenberg?

Nach dem Veto des Landkreises bereitet sich die Lutherstadt jetzt auf den 24. April vor. Was die Gremien zur neuen Beschlussvorlage sagen.

Von Irina Steinmann Aktualisiert: 21.01.2022, 16:33
Das Wittenberger Rathaus, Ansicht von der Berliner Straße aus
Das Wittenberger Rathaus, Ansicht von der Berliner Straße aus Foto: July Wagner

Wittenberg/MZ - Einstimmig hat der Hauptausschuss des Wittenberger Stadtrats am Donnerstagabend einer Beschlussvorlage zur Oberbürgermeisterwahl 2022 zugestimmt, die damit am 2. Februar im Stadtrat behandelt werden kann. Gegenstand der Vorlage waren die Stellenausschreibung für dieses Amt sowie die Dauer der Bewerbungsfrist. Bis 28. März, 18 Uhr, haben Interessenten demnach Zeit, sich als Oberbürgermeister-Kandidat zu bewerben für die Wahl am 24. April.

Kreis deckte Mängel auf

Es ist bereits der zweite Anlauf der politischen Gremien für diese Wahl, die ursprünglich am 27. Februar hatte stattfinden sollen, wegen Fehlern im Verfahren allerdings vom Landkreis abgesagt worden war. Dessen Kommunalaufsicht hatte darin nicht mehr behebbare Mängel aufgedeckt. Reklamiert worden waren seitens des Kreises wie mehrfach berichtet die Forderungen nach einem Führungszeugnis und weiteren Zeugnissen in der Stellenausschreibung sowie die Tatsache, dass diese nicht durch den Stadtrat beschlossen worden ist.

Wittenbergs zuständige Fachbereichsleiterin Julia Eichler nutzte im Hauptausschuss die Gelegenheit, das Vorgehen der Stadt zu verteidigen. Es sei „nicht die erste Wahl“ gewesen, die man unter den Bedingungen vorbereitet habe, die diesmal vom Kreis kritisiert worden sind. „Es gab niemals einen Beschluss zur Stellenausschreibung“, sagte sie mit Blick auf vergangene Wittenberger Wahlen. Die Fehler seien der dem Landkreis offenbar erst nach einer „Tiefenprüfung“ aufgefallen. Erstmals erwähnte sie auch die geforderten Zeugnisse als Grund für das Eingreifen des Kreises. Zur Frage der Verantwortung „kann und werde ich mich nicht äußern“, erklärte sie auf eine Frage von Heiner List (AdB).

Auch weitere Ausschuss-Mitglieder hatten Fragen oder sahen sich zu Stellungnahmen veranlasst. So erinnerte Horst Dübner (Linke) daran, dass sein Parteifreund Uwe Loos von Anfang einen späteren Wahltermin wollte, was die Verwaltung damals mit einem dann „fehlenden Zeitfenster“ für eine eventuelle Amtsübergabe zurückgewiesen hatte, was die Linke wiederum, so Dübner, „schweren Herzens akzeptiert“ hatte. „War die Aussage damals falsch?“ oder seien nun, angesichts des um zwei Monate verschobenen Wahltermins, „Sondermaßnahmen nötig?“, wollte er wissen. Wahlleiter Jochen Kirchner wies den implizierten Vorwurf zurück. Es werde „kein Sonder-Stadtrat“ notwendig sein, sagte er, der Beschluss könne auch mit dem Termin 24. April noch im Juni gefasst werden. Der neue - oder alte - Oberbürgermeister tritt sein Amt am 6. Juli an.

Ähnlich wie die Linke hatten sich auch die Grünen bereits vor dem Debakel um die falsche - laut Kreis wie berichtet „rechtswidrige“ - Stellenausschreibung für einen späteren Wahltermin stark gemacht. „Jetzt hat Kommissar Zufall geholfen“, konstatierte Reinhild Hugenroth (Grüne) zufrieden. „Elegant geht anders“, fügte sie freilich hinzu.

Nach einer Zustimmung des Stadtrats, die wie gesagt am 2. Februar erwartet wird und als sicher gilt, wird der Posten des Oberbürgermeisters am 9. Februar im Amtsblatt ausgeschrieben, unmittelbar danach beginnt die Bewerbungsfrist. Bisher weiß man von Oberbürgermeister Torsten Zugehör (parteilos), dass er wieder antreten wird, Herausforderer sind noch nicht offiziell aus der Deckung gekommen. Bei einer MZ-Befragung zum Start des ersten Wahlverfahrens Mitte Dezember hatte allein Dirk Hoffmann (AdB-Fraktion, Ex-AfD) über eine Kandidatur nachgedacht. Hoffmann war es auch, der lange vor dem Eingriff des Landkreises ins Wittenberger Verfahren den 24. April als Wahltermin vorgeschlagen hatte, wegen der dann besseren Bedingungen für den Straßenwahlkampf.

Gut 39.000 Wahlberechtigte gibt es derzeit

Wie berichtet müssen Einzelbewerber in Sachsen-Anhalt mindestens 100 gültige Unterstützerstimmen auf den Tisch legen, um überhaupt kandidieren zu können. Wahlberechtigt sind nach Auskunft der Verwaltung - gegenwärtig - 39.212 der 47.098 Wittenbergerinnen und Wittenberger.