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Wegen Kartoffelkanone auf die Anklagebank?

Von Markus Wagner 15.09.2005, 15:56

Wittenberg/MZ. - Die beiden jungen Männer hatten sich aus Plastikrohren vom Baumarkt eine Kanone gebaut, mit der Kartoffeln mittels Deospray verschossen werden können. Beides hatten sie dabei, als die Polizei sie antraf.

"Waffenrechtlich ist die Kanone eine Schusswaffe", erklärt Polizei-Pressesprecher Dirk Unkrodt. Also hätten sich die zwei der unerlaubten Waffenherstellung, des unerlaubten Waffenbesitzes und des unerlaubten Führens einer Waffe strafbar gemacht. Alles Vergehen des Strafrechts, die mit Haftstrafen belegt werden können. Dazu kommen noch Bußgelder wegen unerlaubtem Schießen und wegen Verstoßes gegen die Beschusspflicht. Schusswaffen müssen nämlich vor ihrem ersten Einsatz amtlich geprüft werden. Für die beiden bislang unbescholtenen Wittenberger heißt das: Sollte die Staatsanwaltschaft sie anklagen, werden sie vor den Richter müssen.

Kartoffelkanonen können ihre Projektile je nach Bauart bis zu 300 Meter weit schießen. Ihre Kraft ist so enorm, dass es zu ernsthaften Verletzungen kommen kann - entweder durch das Projektil oder aber durch eine Explosion des Rohres. Bauanleitungen sind im Internet zu finden - inzwischen allerdings mit etwas Aufwand, da die Veröffentlichung strafbar ist.