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Berufungsprozess am Landgericht Dessau Wegen Crystal Meth: Wittenberger entgeht knapp dem Gefängnis

Junger Mann aus Wittenberg muss nicht ins Gefängnis. Berufungsinstanz setzt eine viermonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung aus. Was die Gründe dafür sind.

Von Andreas Behling 28.10.2025, 14:02
Justitia
Justitia Foto: Peter Steffen/ dpa

Wittenberg/mz. - Der Kapuzen-Sweater wirkte an dem Mann aus Wittenberg wie eine Rüstung. Es schien, als würde er sich gegen einen drohenden Niederschlag wappnen wollen. Doch am Ende kam es für den 37-Jährigen, der sich wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (Crystal Meth) vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau zu verantworten hatte, anders. Die Berufungsinstanz unter dem Vorsitz von Ana Bischoff setzte die am 6. Februar 2025 verhängte viermonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung aus.