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Tödlicher Messerstich am Arsenalplatz War es Notwehr? Staatsanwalt und Verteidiger halten ihre Plädoyers und scheinen sich einig zu sein

Im Fall um den tödlichen Messerstich auf dem Arsenalplatz wird in den Plädoyers von Notwehr gesprochen. Das Urteil des Landgerichts Dessau-Rosslau soll in einer Woche folgen.

Von Andreas Behling 17.11.2022, 11:00
Im Prozess zu dem tödlichen Messerstich auf dem Arsenalplatz haben die Anwälte nun ihre Plädoyers gehalten.
Im Prozess zu dem tödlichen Messerstich auf dem Arsenalplatz haben die Anwälte nun ihre Plädoyers gehalten. (Foto: Thomas Klitzsch)

Dessau/Wittenberg/MZ - Das Urteil gegen einen Angeklagten, dem vorgeworfen wird, am 4. Februar 2022 auf dem Wittenberger Arsenalplatz einen Dessauer derart massiv am rechten Oberschenkel verletzt zu haben, dass der Geschädigte wenig später verstarb, wird am 24. November verkündet. Neben der Körperverletzung mit Todesfolge musste sich der Wittenberger seit dem 24. August vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau auch wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.