Straßenausbaubeiträgen in Gräfenhainichen Straßenausbaubeiträgen in Gräfenhainichen: Namen kommen auf den Tisch
gräfenhainichen - Die Debatte um die rückwirkende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Gräfenhainichen reißt nicht ab. Zumal noch immer unklar ist, welche Straßen von der Regelung überhaupt betroffen sind. Bürgermeister Enrico Schilling (CDU) geht jetzt in die Offensive. „Wir werden die Namen der betroffenen Straßen im Stadtrat am 18. August öffentlich machen“, betont er.
Der Rathauschef stellt sich vor die Verwaltung, die bereits Anfang des Jahres mit der drohenden rückwirkenden Beitragspflicht an die Öffentlichkeit gegangen war, bisher aber keine konkreten Straßennamen nennen konnte. „Es ist ein sehr komplexer Sachverhalt. Die Prüfung braucht einfach Zeit“, erklärt Schilling. Dass im Stadtrat Namen öffentlich gemacht werden, findet er nur logisch. „Die Leute brauchen Klarheit.“ Damit dürfte der Bürgermeister eins sein mit den Vertretern des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN). Der ist seit Monaten in der Heidestadt aktiv und spannt sich vor den Karren der Grundstücksbesitzer. „Wir spüren hier schon Existenzangst“, erklärt Verbandsvizepräsident Fred Fischer am Rande eines weiteren Beratungstages in der Heide. „Wir haben hier Leute mit kleinen Renten. Die wissen einfach nicht, wie es nach einem Beitragsbescheid über mehrere Tausend Euro weitergehen soll.“
Musterklage gegen die Stadt Gräfenhainichen?
Fischer hat auch mit Verantwortlichen der Stadtverwaltung Gespräche geführt. „Es war sehr konstruktiv“, schätzt er ein. Die vom Bürgermeister angedeutete Nennung der betroffenen Straßen begrüßt er. „Dann wissen die Leute schon mal, woran sie sind.“ Der VDGN strebt nach eigener Aussage eine Musterklage gegen die Stadt Gräfenhainichen an. „Wir wollen gerichtlich klären lassen, ob die Erhebung rechtens ist oder nicht.“ Zu einem solchen Verfahren äußert sich Enrico Schilling zurückhaltend. Was er jedoch zusagen könne, sei Gesprächsbereitschaft.
Gräfenhainichen verfügt über eine rechtsgültige Straßenausbaubeitragssatzung. Die soll nach Auffassung von Juristen gerichtsfest sein.
Die Dokumente passierten erst im zweiten Anlauf kurz vor der politischen Sommerpause den Stadtrat in Gräfenhainichen. Die Entscheidung war eine Überraschung. Beim ersten Versuch erhielten die Dokumente nämlich nicht eine Ja-Stimme. Trotz der strikten Ablehnung wurden den Räten die unveränderten Papiere erneut vorgelegt.
Für die Kehrtwendung hat die Verwaltung gesorgt. Die Erklärung, dass die Satzung nicht im direkten Zusammenhang mit den rückwirkenden Straßenausbaubeiträgen stehen würde, überzeugte die Volksvertreter. Die Bescheide sollen im November verschickt werden. Für die Rathaus-Mitarbeiter drängt die Zeit. Am 31. Dezember verjähren die möglichen Ansprüche.
In Gräfenhainichen müssen Grundstückseigentümer mit Straßenausbaubeitragsbescheiden rechnen: Vorausgesetzt, die Arbeiten vor der eigenen Haustür fanden zwischen 1991 und 1999 statt und die Grundstücke liegen nicht in Sanierungs- oder Erschließungsgebieten. „Natürlich werden wir im Falle des Falles auch genau hinschauen, wie Fördergelder verrechnet werden oder mit den vom Bergbau in Auftrag gegebenen Arbeiten umgegangen wird“, betont VDGN-Vize Fischer.
Der Verband ist in der Heide auch in Sachen Herstellungsbeitrag II aktiv. Der wird vom Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Gräfenhainichen (ZWAG) von Grundstückseigentümern erhoben, deren Grundstücke bereits vor dem Juni 1990 an eine zentrale Kanalisation angeschlossen waren. „Wir werden sicher nicht gegen die Satzung des Zweckverbandes vorgehen“, sagt Fischer. „Aber wir werden die Bescheide sehr genau unter die Lupe nehmen.“ (mz)