1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wittenberg
  6. >
  7. Prozess nach Betrug am Jobcenter: Diese Summe muss eine Wittenbergerin jetzt zahlen

Aus dem Gerichtssaal Betrug am Jobcenter: Diese Summe muss eine Wittenbergerin jetzt zahlen

Verfahren gegen eine Wittenbergerin wegen Betruges am Jobcenter zieht sich am Landgericht fast anderthalb Jahre hin.

Von Andreas Behling Aktualisiert: 25.11.2023, 14:03
Eine Wittenbergerin muss jetzt Strafe zahlen.
Eine Wittenbergerin muss jetzt Strafe zahlen. (Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa)

Dessau/Wittenberg/MZ. - Anfang Juli im vorigen Jahr saß die Wittenbergerin schon einmal als Angeklagte vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau. Seither wurden in größeren zeitlichen Abständen einige Versuche unternommen, um zu einem Urteil zu gelangen.

Doch langwierigere Erkrankungen verschiedener Prozessbeteiligter verhinderten bisher einen Abschluss des Verfahrens. Am Vormittag des 20. November 2023 nun verhandelte die Berufungsinstanz erneut und stieß mit dem Vorschlag auf Zustimmung, das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage vorläufig einzustellen. Endgültig zu den Akten kann die Sache, wenn die Frau insgesamt 1.800 Euro zu Gunsten des Kinderhospizes Mitteldeutschland überwiesen hat.

Der 40-Jährigen war Betrug zum Schaden des Job-Centers zur Last gelegt worden. Sie hatte weiter Arbeitslosengeld bezogen, während schon längst eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen wurde. Der durch sie hervorgerufene Schaden belief sich auf exakt 826,80 Euro. Sie hatte im Dezember 2020 sowohl Lohn als auch Sozialleistungen erhalten.

Das Amtsgericht in Wittenberg war mithin von der Schuld der Frau überzeugt und verhängte im Februar 2022 eine Geldstrafe von insgesamt 3.600 Euro. Indes: Der an die Angeklagte zu Unrecht überwiesenen Betrag war von ihr Ende Juli 2021 vollständig rückerstattet worden.

Mit der Einstellung des Verfahrens konnten die beiden eingeplanten Fortsetzungstermine am 1. und 14. Dezember 2023 aufgehoben werden.