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Gerichtsentscheidung zur Abfallwirtschaft Papenburg muss Arbeit in Jüdenberg ruhen lassen

Der Kreis hat laut Oberverwaltungsgericht der Tongrube in Jüdenberg zu Recht die Abbaugenehmigung entzogen. Was das bedeutet - auch in Bezug auf die Papenburg-Pläne, dort eine Deponie zu errichten.

Von Julius Jasper Topp Aktualisiert: 30.09.2022, 20:26
Vor Ort in Jüdenberg ist die Ablehnung gegen das von Papenburg geplante Deponie-Projekt groß.
Vor Ort in Jüdenberg ist die Ablehnung gegen das von Papenburg geplante Deponie-Projekt groß. (Foto: Thomas Klitzsch)

Wittenberg/MZ - Der Landkreis Wittenberg hat sich vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg (OVG) erfolgreich gegen einen Antrag der Firma Papenburg zur Wiederherstellung der Abbaugenehmigungen auf dem Gelände der Tongrube im Gräfenhainichener Ortsteil Jüdenberg gewehrt. Wie Landrat Christian Tylsch (CDU) am Montag im Kreistag informierte, habe das Unternehmen erfolglos ein so genanntes Eilrechtsschutzverfahren gegen den Widerruf der Abbaugenehmigung angestrengt.