Mietstreit in Bad Schmiedeberg Mietstreit in Bad Schmiedeberg: Ärger um den Balkon

Bad Schmiedeberg/MZ - Ordentlich sieht der Balkon von Günter Schulz aus. Ordentlicher als so mancher in den Blöcken im Bad Schmiedeberger Rehhahnweg. Die Brüstung ist sattgrün gestrichen, die Windfänge an der Seite bunt verglast. „Hab’ ich alles selber gemacht“, sagt Schulz nicht ohne Stolz - und doch macht ihm der Balkon Ärger: Das Plastikvordach, das er angebracht hat, muss nach dem Willen der Hausverwaltung weg. Und die Satellitenschüssel, die an einer Metallstange auf Höhe seines Balkons hängt, auch. Doch Schulz will sich wehren. „Nur wenn die anderen ihre Anbauten wegmachen, mache ich es auch“, sagt er.
„Wir haben diesen Anbau nicht genehmigt“
Das Problem: Schulz hat zwar das Anbringen der Windfänge mit dem Vermieter vereinbart, vom zusätzlichen Dach und von der Satellitenschüssel weiß der allerdings offiziell nichts. Darauf verweist Detlef Kluge, dessen Firma im Auftrag der WBVG die Wohnungen verwaltet. „Wir haben diesen Anbau nicht genehmigt“, sagt Kluge.
Und nachdem es Beschwerden von Nachbarn gegeben habe, „müssen wir reagieren“. Der Regen, der sich auf den oberen Balkonen sammle, tropfe so laut auf das Vordach, dass sie beeinträchtigt würden.
Ein Recht auf Satellitenempfang gibt es ebenfalls (fast immer) nicht. Haben Mieter und Vermieter vertraglich vereinbart, dass die Wohnung mit Kabelfernsehen versorgt wird, muss der Mieter die Kosten tragen. Vermieter versuchen das auch über eine Krücke durchzusetzen: Weil Satellitenschüsseln an jedem Balkon das ästhetische Bild verschandeln, kann er den Anbau untersagen. Der Bundesgerichtshof hat diesen Weg schon 2005 rechtlich abgesichert. Es gibt allerdings Ausnahmen: Ausländer können unter Umständen ein Recht auf die Schüssel haben, wenn das Kabel ihnen keine Sender aus dem Heimatland liefert. Berufsgruppen mit besonderem Informationsbedürfnis können es ebenfalls versuchen. Immer gilt: Der Vermieter darf nicht pauschal ablehnen, sondern muss Ermessen nach dem Gebot von Treu und Glauben ausüben.
Diese und weitere Informationen finden sich für Interessierte im Mietrechtslexikon im Netz unter der Adresse www.mietrechtslexikon.de
„Da hat mich einer angeschwärzt“, sagt Schulz. Das Wort vom Nachbarschaftsstreit fällt - ändert für Schulz aber an der Sache nichts. An anderen Balkonen hingen auch Vordächer. Die allerdings sind deutlich älter als sein sauberes, durchsichtiges Plexiglas. „Die sind schon zu DDR-Zeiten montiert worden“, sagt Kluge. Deshalb hätten die auch Bestandsschutz - im Gegensatz zu Schulz’ Dächlein. „Daran rütteln wir auch nicht.“
„Ich bin arbeitssam“
Dass Schulz so um sein Vordach kämpft, hat einen Grund: Seine Frau ist schwer krank, kann kaum gehen. Er wollte ihr auch bei schlechtem Wetter die Möglichkeit geben, frische Luft zu schnappen. Das hat er Kluge gesagt. „Ich halte das Vordach dafür nicht für nötig“, sagt der. Der halbe Meter mehr oder weniger sei nicht entscheidend. Das gilt auch für das, was Schulz bisher schon getan hat. Den Betonboden auf dem Balkon hat er selbst gegossen. Das Treppenhaus vom Keller bis ins Erdgeschoss selbst renoviert. „Ich bin arbeitssam“, sagt der 76-Jährige. Das Geländer am Abgang zum Keller hat er entrostet und gestrichen. Und eben auch den Mast selbst gesetzt, der nun die Satellitenanlage trägt. „Man darf ja nicht bohren“, weiß Schulz selbst, also sei er auf die Idee mit der Stange gekommen. Die ändert allerdings nichts daran, dass der Vermieter Satellitenanlagen grundsätzlich nicht wünscht. Der Grund ist einfach. „Vor Jahren hat ein Versorger hier viel investiert“, erklärt Kluge. Die Mieter sollen also den Kabelvertrag nutzen und nicht etwa auf eigene Faust Schüsseln anbringen. „Wir haben das schon mal durchgezogen“, sagt Kluge, der selbst „im Blick“ hat, dass nicht nur Schulz über Satellit fernschaut. „Wir werden das jetzt Stück für Stück umsetzen“. Nun ist eben Schulz dran. Der hatte die Auflage, beides bis zum 1. August abzubauen - getan hat er es nicht.