1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wittenberg
  6. >
  7. Jetzt geht es vors Gericht

Jetzt geht es vors Gericht

Von KLAUS ADAM 11.01.2009, 17:44

WITTENBERG/MZ. - Eine deutliche Mehrheit stimmt nach knapp einstündiger Diskussion dafür, gegen die "Beanstandungsverfügung" der Kommunalaufsicht, also deren Unterstützung des oberbürgermeisterlichen Widerspruchs, ihrerseits Widerspruch einzulegen. Was bedeutet, dass die Sache nun vom Verwaltungsgericht zu entscheiden ist.

Damit entfällt die in Tagesordnungspunkt 4 gesetzte Alternative, nämlich den Beschluss zur Einführung einer Ortschaftsverfassung für Piesteritz aufzuheben. Der Piesteritzer Harald Schalow bekommt zu Beginn der Debatte Rederecht eingeräumt. In Kurzform erinnert er noch einmal an die Beweggründe seiner Mitbürger, sich das Recht der Mitsprache per Ortschaftsrat zu erkämpfen. Piesteritz sei von allen Seiten, außer dem Nadelöhr Dessauer Straße her, eindeutig als eigenständiger Ortsteil zu erkennen. Zudem gebe es die oft zitierten Probleme, die den Eindruck erweckten, der Stadtteil sei das fünfte Rad am Wagen. Schalow bittet folglich, gegen die Verfügung der Kommunalaufsicht in Widerspruch zu gehen.

Diesem Begehren schließen sich fast alle Redner an. Allerdings räumt CDU-Fraktionschef Frank Scheurell ein, zwar nicht mit wehenden Fahnen dabei zu sein. Aber man sei 1989 auf die Straßen gegangen, um Demokratie zu erwirken. "Wir wollen Bürgerbeteiligung", so Scheurell, der mitteilt, die Mehrheit seiner Fraktion werde mit ihm für das Anliegen der Piesteritzer stimmen.

Lediglich die SPD-Fraktion spricht sich für die Aufhebung des Beschlusses pro Ortschaftsrat aus. Zwar bekennt Fraktionsvorsitzende Daniela di Dio aus Reinsdorfer Sicht, dass sich der dortige Ortschaftsrat gut einbringe und viel erreicht habe, doch in Richtung Piesteritz sagt sie: "Jetzt haben wir die Ablehnung. Da sagen wir, bringt euch doch anders mit ein, lasst euch in den Stadtrat wählen".

Reinhard Lausch (Bündnis 90 / Die Grünen) kleidet seine Aufforderung in einen Antrag, die Verwaltung solle doch prüfen, ob nicht Teile des Eingemeindungsbeschlusses aus den 50er Jahren aufgehoben werden könnten. Nämlich jene, die Piesteritz eine Ortschaftsverfassung verwehren. Der Antrag wird am Ende allerdings abgelehnt.

Oberbürgermeister Eckhard Naumann (SPD) bekräftigt noch einmal seine Auffassung, die seinerzeit zum Widerspruch gegen den Ratsbeschluss führte: "Demokratie funktioniert in Regeln. Wenn wir die nicht beachten, ist sie gefährdet"; die Regeln seien "nicht interpretierbar". Horst Dübner (Linke) mochte aber den Geist der Gemeindeordnung stärker berücksichtigt, und zwar das bürgerschaftliche Engagement gefördert sehen.