Hundewiese Hundewiese: Wittenberg sucht Platz für Hunde

Wittenberg/MZ - In Sachen Hundewiese tut sich was. Nach dem anfangs unmöglich erscheinenden Anliegen zahlreicher Hundehalter, in Zentrumsnähe eine Fläche auszuweisen, auf der auch der beste Freund des Menschen mal nach Herzenslust laufen kann, kommt nun Bewegung in die Sache.
„Wir haben eine Fläche neben der Weserstraße, die uns geeignet erscheint“, informiert Jörg Bielig vom Fachbereich Bürgerservice auf MZ-Anfrage und verweist an seinen Kollegen Jörg Jordan. Der ist bei der Stadt für öffentliches Bauen zuständig und arbeitet derzeit an einer Grünflächensatzung. Die soll, so das Ziel der Verwaltung, noch im ersten Halbjahr 2014 in Kraft treten und, wenn es gut läuft, auch die erste öffentliche Hundewiese der Lutherstadt ausweisen.
Mit einer Unterschriften-Petition hatten Birgit Müller-Godzik und viele Hundehalter aus der Lutherstadt vor einem knappen Jahr auf ihr Problem aufmerksam gemacht. „Wir machen uns täglich strafbar, weil wir uns im Amselgrund treffen, um unsere Tiere miteinander spielen und laufen zu lassen“, hatte die Wittenbergerin, die sich mehrfach vergeblich wegen der Schaffung einer Hunde-Freilauffläche an Stadt, Bürgermeister und Stadtrat gewandt hat, Hilfe bei der Mitteldeutschen Zeitung gesucht.
Laut Stadtrecht dürfen Hunde nicht auf städtische Wiesen und Anlagen. Auf Wegen müssen Hunde an einer Leine von maximal einem Meter Länge geführt werden. Verstöße werden mit einem Ordnungsgeld von 35 Euro geahndet. Da bleibt nix übrig für Auslauf und Spielfreude. „Nicht jeder hat die Möglichkeit, auf die Elbwiesen oder bis zum Stadtwald zu fahren. Zumal es dort aus Naturschutzgründen vom 1. März bis 15. Juli nicht erlaubt ist, Hunde frei laufen zu lassen“, so Birgit Müller-Godzik.
„Das ist ein kaum zu kalkulierendes Risiko“, machte Jörg Bielig, Leiter des Wittenberger Ordnungsamtes, damals wenig Hoffnung, da die Stadt nicht nur für Ordnung, Sauberkeit und eine sichere Umzäunung zu sorgen hätte, sondern auch die Haftpflicht übernehmen müsste.
Nach dem Hinweis der MZ, dass es in anderen Städten offensichtlich unproblematisch Freilaufflächen gibt, und dem Tipp, dort nachzufragen, wie das mit der Haftung geregelt ist, sieht sich Bielig seit Mitte Oktober nun vor einer völlig neuen Sachlage. „Es geht tatsächlich, dass die Stadt per Satzung nicht in die Haftung kommt“, hatte der Chef des Ordnungsamtes von einem Gespräch mit seinem Hallenser Amtskollegen berichtet. Die Bereiche Stadtentwicklung und Öffentliches Bauen wurden daraufhin beauftragt, das Anliegen der Hundehalter neu zu prüfen.
„Das Gelände südöstlich der Weserstraße scheint uns geeignet“, so Jordan. „Allerdings handelt es sich bei dem Areal, das zur Straße hin teilweise mit einem Zaun begrenzt ist, um eine so genannte Ausgleichs- und Ersatzfläche der Deutschen Bahn, die das Unternehmen als Ersatz für Baumaßnahmen an der Südumfahrung zur Verfügung gestellt hat.“ Die Stadt pflege es.
„Wir sind dabei zu prüfen, ob die Bahn mit unserem Anliegen einverstanden ist und ob die Fläche auch hinsichtlich möglicher Biotope als Hundewiese genutzt werden kann“, so Jordan. Sollten beide Anfragen positiv beantwortet werden, werde das Areal als Hundefreilauffläche in die Satzung aufgenommen, die übrigens die erste derartige für Wittenberg ist und Schutz und Benutzung der öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet regelt.
Sollte das Gelände an der Weserstraße wider Erwarten nicht geeignet sein, werde man das Anliegen der Hundehalter aber weiter verfolgen und nach einer Alternative nahe der Innenstadt suchen.
