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Prozess am Landgericht Heizöldieb aus Gräfenhainichen wird mit einer Wildkamera überführt

Ein Mann aus Gräfenhainichen lässt Heizöl mitgehen und wird dafür verurteilt. Jetzt hat sich in Dessau die Berufungsinstanz mit dem Fall beschäftigt. Wie hoch die Gesamtgeldstrafe ist.

Von Andreas Behling 06.05.2025, 12:00
Das Landgericht Dessau-Roßlau
Das Landgericht Dessau-Roßlau (Foto: Jonas Lohrmann)

Dessau/Gräfenhainichen/MZ. - Zu einer Geldstrafe ist am Montag ein Mann aus Gräfenhainichen vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau verurteilt worden.

Angeklagter räumt Tat ein

In dem Prozess war es tatsächlich nur noch um die Höhe des Geldbetrages gegangen, welcher dem 37-Jährigen auferlegt werden sollte. Die Schuld musste dem von Gerald Röschke verteidigten Angeklagten nicht mehr nachgewiesen werden. Er hatte den Diebstahl von mehreren Litern Heizöl eingeräumt. Den Ermittlungen zufolge trug sich die Tat am 23. Dezember 2023 auf dem Gelände seines ehemaligen Arbeitgebers in Zörbig (Anhalt-Bitterfeld) zu.

Das entwendete Diebesgut, das in Kanistern abgefüllt worden war, hatte einen Gesamtwert von ungefähr 540 Euro. Für diese Tat gab es zunächst vom zuständigen Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen eine Einzelstrafe von 600 Euro. Zu einer Gesamtstrafe kam es, weil eine weitere Summe einzubeziehen war. Mit 3.000 Euro hatte nämlich das Amtsgericht Wittenberg im September 2022 den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, eine Beleidigung und eine Bedrohung geahndet.

Die Einzelstrafe für den Heizöl-Diebstahl setzte jetzt die zweite Instanz auf 1.500 Euro herauf. Auch der Betrag bewegte sich deutlich unter den von Alexandra Jirschik geforderten 3.420 Euro. Der Vorsitzende Richter wies darauf hin, dass das gegenwärtige Einkommen des Gräfenhainicheners zu berücksichtigen war. Zudem sei er gegenüber einem 16-jährigen Kind zu Unterhalt verpflichtet. Trotzdem konnten Kunze zufolge die Vorstrafen des Mannes nicht unter den Tisch fallen. So wurde er in der Vergangenheit zum Beispiel wegen Diebstahls, Betruges in elf Fällen und Körperverletzung zur Verantwortung gezogen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Von Seiten des Verteidigers hieß es, mit Blick auf den Schaden müsse nicht „die große Keule des Strafrechts“ geschwungen werden. Denn schließlich sei das gestohlene Heizöl wieder an den rechtmäßigen Besitzer zurückgegangen. Der Angeklagte hatte berichtet, er sei damals nicht der einzige Mitarbeiter des Betriebs gewesen, der Heizöl mitgenommen habe. Jedoch habe er es wohl mit der Menge übertrieben. Ertappt worden sei er, weil der Werksleiter eine Wildkamera aufstellen ließ, die ihn bei der Tat filmte. Was für den Gräfenhainichener folgten waren die Kündigung und der Abzug der Reparaturkosten einer Pumpe vom Lohn.

Verurteilt wurde der Mann zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 3.600 Euro. Damit folgte die Berufungsinstanz unter dem Vorsitz von Oliver Kunze dem Antrag von Staatsanwältin Alexandra Jirschik nicht. Sie hatte 6.370 Euro gefordert. Gleichwohl liegt das Strafmaß deutlich über dem Betrag, den die erste Instanz verhängt hatte. Das waren 1.650 Euro gewesen. Das Urteil der 4. Strafkammer ist noch nicht rechtskräftig.