Heizkostenstreit in nächster Runde
Wittenberg/MZ. - Die wbg strebt auf der anderen Seite ein Gerichtsverfahren an, um den seit August 2005 entbrannten Streit über die Rechtmäßigkeit von Heizkostenzählern an nicht regulierbaren Rohren zu beenden.
"Wenn das richtig ist, verstehe ich die Welt nicht mehr", schaut Dittmar Jahn verwundert auf die Abrechnung. Denn erst im März 2007 hatte ein Gericht überhaupt entschieden, dass die Rohrzähler eingebaut werden dürfen. "Da kann er doch nicht für 2006 die Zähler schon in die Rechnung einbeziehen", meint Jahn.
Kann er wohl, sagt wbg-Vorstand Hans Keller. Zum einen waren in vielen Wohnungen die neuen Zähler 2006 schon installiert, zum anderen könne der Vermieter den Verbrauch aus zwingendem Grund schätzen. So zumindest steht es in der Heizkostenverordnung. Keller nun sieht die Weigerung einiger Mieter, die Kostenzähler einbauen zu lassen (die MZ berichtete) als solch einen wichtigen Grund an. "Das ist gleichzusetzen mit einem Ausfall der Geräte", so Keller.
Stellt sich die Frage, wie geschätzt wird. Jahn jedenfalls kommen die Zahlen spanisch vor. Eingebaut worden waren sie mit dem Argument, dass Wohnungen in den unteren Etagen durch die heiße Steigleitung mitbeheizt werden, was Vermieter in den obersten Etagen mitbezahlen müssten. "Warum wird dann im dritten Obergeschoss ein höherer Verbrauch geschätzt als im Erdgeschoss aufgetreten ist", fragt sich Jahn. Er hat aus einem Hauseingang fast alle Abrechnungen vorliegen. Sein Fazit: Die Verbrauchswerte an den nicht regulierbaren Heizungsrohren variieren von Wohnung zu Wohnung so sehr, dass ein Muster nicht erkennbar ist.
Das sieht Keller sehr wohl. "Die Auswertung zeigt, dass sich die Spreizung verringert." Früher reichte die Spanne der Heizkosten pro Quadratmeter und Jahr von 4,20 Euro bis über 30 Euro - je nach Verhalten der Mieter. Nun konzentrierten sich die Verbräuche näher an den neun Euro pro Quadratmeter und Jahr, die dem Durchschnitt aller wbg-Wohnungen entsprächen.
Die Zahlen allerdings werden bezweifelt. "Es gibt massive Abweichungen zwischen Ableseprotokoll und Abrechnung, die nicht nachvollziehbar sind", hat Rechtsanwältin Ulrike Siems, die wbg-Mieter vertritt, festgestellt. Jahn erzählt von seiner Meinung nach absurden 3350 Einheiten, die ein Rohrzähler im zweiten Obergeschoss gemessen haben soll. Überhaupt hat es für die Mieter den Anschein, dass die meisten mehr bezahlen müssten als nach dem alten System. "Ich habe ja nur eine Gutschrift, weil ich 2006 höhere Vorauszahlungen geleistet habe", meint zum Beispiel Horst Finselberger. "Solche Einwände leiten wir weiter an die Abrechnungsfirma mit Bitte um Überprüfung", sagt Keller. An die 100 Einwände habe man bislang bekommen - bei rund 2000 verschickten Rechnungen. "Das ist ein etwas erhöhter Prozentsatz", räumt Keller ein, die meisten allerdings wendeten sich gegen die Rohrzähler als solche. "Diese Mieter erhalten eine Zwischennachricht mit Verweis auf die noch ausstehende richterliche Klärung."
Genau die strebt Keller nämlich an: "Nur wenn wir die Abrechnung so durchführen, wie wir es getan haben, gibt es eine Chance, das Problem rechtlich klären zu lassen", meint Keller. Sollten Mieter die Nachzahlung deshalb verweigern, könnte man einen Musterprozess führen, ob man nun am Steigrohr messen darf.