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Gesetz Gesetz: Anlieger beim Räumen von Schnee in der Pflicht

02.01.2017, 16:56
Sorgt für schneefreie Wege: Jens Eichner in Oranienbaum.
Sorgt für schneefreie Wege: Jens Eichner in Oranienbaum. klitzsch

Wittenberg - Das Beseitigen von Schnee und Eis ist nicht nur eine Aufgabe für Profis. Anlieger sind verpflichtet, sich etwa um Gehwege und Grundstückseingänge zu kümmern. Kann ein Anlieger seinen Aufgaben nicht nachkommen, muss er Dritte beauftragen. Für Fußgängerzone, Haltestellen sowie Fahrbahnquerungen an Ampelanlagen in Wittenberg ist die Stadt zuständig.

Der Gehweg muss auf einer Breite von 1,50 Meter geräumt und wenn nötig gestreut werden. Als Streumaterial auf Fußwegen darf nur Sand, Splitt oder ähnliches abstumpfende Material verwendet werden. Salz oder sonstige auftauende Stoffe seien grundsätzlich verboten, hieß es aus dem Wittenberger Rathaus. Rückstände müssen bei frostfreier Witterung beseitigt werden.

In der Woche gilt die Räumpflicht zwischen 7 und 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr. Beachtet werden sollte, Schnee so zu lagern, dass Radwege und Gerinne frei bleiben, ebenso Einläufe in Entwässerungsanlagen und Hydranten. (mz/mac)