Friedhöfe in der Einheitsgemeine Gräfenhainichen Friedhöfe in der Einheitsgemeine Gräfenhainichen: Abkassieren im Todesfall?

Gräfenhainichen - Wer Angehörige auf den kommunalen Friedhöfen in Gräfenhainichen, Möhlau und Zschornewitz bestatten lässt, wird in Zukunft tiefer in die Tasche greifen müssen. Noch haben Ortschaftsräte und auch der Gräfenhainichener Stadtrat nicht abschließend über die Gebühren entschieden. Nach Sitzungen im Bau- und Wirtschafts- sowie dem Finanzausschuss ist allerdings eine Richtung zu erkennen.
In der Einheitsgemeinde Gräfenhainichen gibt es nur in den Ortsteilen Möhlau und Zschornewitz sowie in der Kernstadt Gräfenhainichen kommunale Friedhöfe. In Jüdenberg, Schköna und Tornau erfolgt die Bestattung auf Kirchenland. Kommunales Eigentum sind die Trauerhallen in Schköna und Tornau. Während die Tornauer Halle auf städtischem Grund steht, befindet sich die Schkönaer Einrichtung auf dem kirchlichen Friedhof. Da die Kirche auch die Kosten für den Betrieb der Halle übernimmt, will die Stadt mit der Kirchengemeinde in Verhandlungen über die komplette Übernahme des Gebäudes treten.
Stadt trägt die meisten Kosten
Der Kostendeckungsgrad soll auf den Friedhöfen künftig bei 25 Prozent liegen. Damit würde die Stadt die Hinweise des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises erfüllen und den Zuschuss für die Bewirtschaftung der Anlagen reduzieren, aber immer noch drei Viertel der auf den Friedhöfen anfallenden Kosten selbst tragen. Wie Gebühren auf verschiedene Grabarten verteilt werden, soll Sache der Ortschaftsräte bleiben. Die hätten das Gespür für die Situation vor Ort, so Finanzausschussvorsitzender Sepp Müller (CDU).
Fest steht, dass 25 Prozent Deckungsgrad bisher auf keinem Friedhof erreicht werden. Nahe heran kommt die Anlage in der Kernstadt Gräfenhainichen. Dort standen 2014 Ausgaben in Höhe von 69 198,75 Euro in den Büchern. Eingenommen wurden 14 738,89 Euro. Macht eine Kostendeckung von 21,3 Prozent. In Zschornewitz wurden 34 421,62 Euro ausgegeben und 6 707,62 Euro eingenommen. Der Kostendeckungsgrad liegt bei 19,49 Prozent.
Ganz anders stellt sich die Situation in Möhlau dar. Dort stehen 24 917,22 Euro Ausgaben 2 112,38 Euro Einnahmen gegenüber. 8,5 Prozent der Kosten sind gedeckt. „In Möhlau werden die Gebühren deutlich über dem bisherigen Maß liegen müssen“, redet Müller Klartext. Möglichen Vorwürfen von Abzocke im Todesfall tritt er aber schon jetzt entgegen. „Das alles ist ein sehr sensibles Thema. Aber in Möhlau sind die Gebühren jahrelang unverändert geblieben. Auch kalkuliert wurde nicht. Das ist kein Versäumnis der Einheitsgemeinde.“
Deutlicher Anstieg in Möhlau
In Möhlau kostet eine Stelle in der Urnengemeinschaftsanlage inklusive Friedhofsbearbeitungsgebühr bisher einmalig 75 Euro – für 20 Jahre Nutzung. In den kommunalen Gremien macht bereits die Summe von 550 Euro pro Platz auf der sogenannten grünen Wiese die Runde. Vom angemessenen Betrag ist die Rede. Zumal ja mit der einmaligen Zahlung Pflegeaufwand und die Anteile an allgemeinen Friedhofskosten für zwei Jahrzehnte beglichen wären. Weiter zeichnet sich ab, dass ein Platz auf der Gemeinschaftsanlage teurer als ein klassisches Urnengrab sein wird. Das ist bisher auch der Fall. Nur dürfte die Differenz deutlich größer werden. Von Gestaltungsspielraum ist die Rede. Übrigens nicht nur bei den Zahlen. Die Ortschaftsräte sollen mit ihren Gebührenvorschlägen auch mittelbar in die Gestaltung des Friedhofs eingreifen. Wolle man einen Friedhof, der nur grüne Wiese ist, oder eine Anlage, die mit einzelnen Gräbern und Steinen immer noch die klassischen Merkmale trägt, heißt es. (mz)