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Festgottesdienst Reformationsjubiläum Festgottesdienst Reformationsjubiläum: Busse statt Nahverkehrszügen am 28. Mai

Von Anne Nicolay-Guckland 07.02.2017, 06:00

Wittenberg - Zum Festgottesdienst des Evangelischen Kirchentages am 28. Mai werden Hunderttausende in Wittenberg erwartet. Um die An- und Abreise der Gäste zu gewährleisten, richtet die Deutsche Bahn einen speziellen Shuttleverkehr ein, der die Menschen aus den nahe gelegenen größeren Städten, wie Berlin, Leipzig, Dresden, Erfurt oder Halle, nach Wittenberg bringen soll. Alle zehn Minuten sollen dazu Züge am Hauptbahnhof und am Bahnhof Pratau ankommen.

Zum Reformationsjubiläum findet der evangelische Kirchentag 2017 in Berlin und Mitteldeutschland statt. Zum Abschluss versammeln sich die Teilnehmer in Wittenberg.

Auf den Elbwiesen mit Blick auf die Schloss- und Stadtkirche soll am Sonntagmittag (28. Mai) ein Festgottesdienst veranstaltet werden, zu dem bis zu 180.000 Teilnehmer erwartet werden. Genau können die Organisatoren noch nicht sagen, wie viele Gäste tatsächlich kommen. Um die Besucherzahl abschätzen zu können, bitten sie um Anmeldungen.

Bereits am Samstagabend (27. Mai) wollen die Organisatoren Teilnehmer nach Wittenberg locken. Mit einer „Nacht der Lichter“ beginnt ab 21 Uhr das Festwochenende auf den Elbwiesen. Alle die möchten, können anschließend unter freiem Himmel übernachten.

Am Sonntag werden die Besucher schon ab 10 Uhr auf den Gottesdienst eingestimmt, der um 12 Uhr beginnt. Ab14.30 Uhr ist ein gemeinsames Picknick auf den Elbwiesen geplant, zwischen 16.30 und 19 Uhr klingt der Tag mit Konzerten verschiedener Künstler aus.

Wollen die einen ein fröhliches Fest feiern, bedeutet dies für die, die an diesem Tag mit dem Nahverkehr nach Wittenberg oder von dort weg wollen, erhebliche Einschränkungen. Noch sind die Planungen des Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt (Nasa) und der Deutschen Bahn nicht endgültig, doch einige Entscheidungen wurden bereits getroffen.

Die Bahn bittet um Verständnis. „Ein solches Ereignis gibt es buchstäblich einmal in 500 Jahren, weshalb wir für diesen einen Tag von unserem üblichen Anspruch - Einschränkungen zu möglichst hundert Prozent über Ersatzverkehre abzufedern - abrücken müssen“, erklärt Hahn. (mz)