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Ermittlungen Ermittlungen: "König" von Wittenberg kommt vor Gericht

Von Michael Hübner 01.09.2016, 04:00
Peter Fitzek hat vor einem halben Jahr schon mehrfach vor Gericht gestanden, hier in Dessau wegen Fahrens ohne Führerschein.
Peter Fitzek hat vor einem halben Jahr schon mehrfach vor Gericht gestanden, hier in Dessau wegen Fahrens ohne Führerschein. Lutz Sebastian

Wittenberg - Der Wittenberger Peter Fitzek - bekannter als König von Deutschland - muss sich ab dem 23. September ab 9 Uhr im Raum 96 vor dem Landgericht Halle verantworten. Die Staatsanwaltschaft spricht vom Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Die Ankläger haben aber den bisherigen Vorwurf des Betrugs fallen gelassen und sehen nun den Straftatbestand der Untreue erfüllt.

Betrug setze die bewusste Täuschung der Anleger voraus, erläutert ein Jurist. Doch eine entsprechende Anzeige eines Kapitalgebers liegt nach MZ-Informationen nicht vor. Untreue dagegen könne bedeuten, dass der 51-Jährige sich das Geld einfach in die eigene Tasche gewirtschaftet habe. Aber auch das muss dem Angeklagten in den angesetzten neun Verhandlungstagen bis zum 25. November eindeutig bewiesen werden.

Bisher ist das offensichtlich nicht der Fall. Der Verbleib des Geldes sei bisher unbekannt geblieben, heißt es offiziell in einer Pressemitteilung des Landgerichts. Fitzek habe sich dazu nicht geäußert. Das kann auch daran liegen, dass seine Buchführung am 25. April 2013 beschlagnahmt worden ist. Aber das Sicherstellungsprotokoll der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist spurlos verschwunden, räumt eine Staatsanwältin während eines nicht öffentlichen Haftprüfungstermins ein.

Zeitgleich veröffentlicht das Königreich auf seiner Homepage eine Erklärung. So sei unter anderem ein ehemaliges Krankenhausgelände in Apollensdorf-Nord für 1,4 Millionen Euro erworben worden und habe jetzt einen Verkehrswert von 2,8 Millionen Euro. Nach Angaben der Gerichts - darüber hüllt aber das Königreich den Mantel des Schweigens - sei aber nur eine Rate gezahlt worden. Zu den Investitionsobjekten gehört auch das „Gelände in Reinsdorf“, wo Fitzek verhaftet wurde. „Die Anklage der Staatsanwaltschaft steht auf wackligen Füßen“, kommentiert dazu das Königreich vollmundig im Internet.

Und auch intern in der Justizbehörde sind offensichtlich schon klare Worte gefallen. „Es gibt eine deutliche Stellungnahme des Gerichts“, sagt Dessaus Staatsanwalt Olaf Braun dazu. Doch die Ermittler bleiben dabei: Der Angeklagte sei dringend verdächtig, in 27 Fällen über fremdes Vermögen verfügt und es missbräuchlich verwendet zu haben. Das soll zwischen April 2009 und April 2013 geschehen sein.

In dieser Zeit habe der selbst ernannte Monarch ohne die erforderliche Erlaubnis der Bafin Bankgeschäfte betrieben. Dabei sollen insgesamt 574 Kundeneinzahlungen auf Sparbücher in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro entgegen genommen worden sein. Von diesen Einlagen soll der 51-Jährige in eben 27 Fällen rund 1,3 Millionen Euro in bar abgehoben und für eigene Zwecke verwendet haben.

„Die Kammer hat bereits darauf hingewiesen, dass die Entgegennahme und das Abheben des Geldes möglicherweise nur als eine einheitliche Tat - statt 27 - bewertet werden könnte“, erklärt Gerichtssprecher Wolfgang Ehm. Das freilich kann deutliche Konsequenzen für ein mögliches Strafmaß haben. Bei einer Verurteilung müsste darüber hinaus die Untersuchungshaft angerechnet werden.

Fitzek sitzt seit dem 7. Juni ein. Ehm nennt als Haftgrund Fluchtgefahr. Das Gericht geht davon aus, weil Fitzek nicht mehr in Wittenberg gemeldet und offiziell in die Schweiz verzogen sei. Die Verteidigung sieht das anders: 14 Tage vor der Verhaftung habe es eine Beschuldigtenvernehmung gegeben.

Doch Peter Fitzek habe sich trotzdem nicht abgesetzt, so die Rechtsanwälte. Die Juristen konnten die sofortige Freilassung ihres Mandanten mit diesen Argumenten aber nicht erzwingen. Möglicherweise auch deshalb hat Fitzek inzwischen offensichtlich sein Anwalt-Team aus Halle ausgetauscht. Vertreten wird er derzeit von Juristen aus Leipzig und Wittenberg. (mz)