1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wittenberg
  6. >
  7. Coswig unterliegt in Rechtsstreit um Schweinestall

Revision möglich Coswig unterliegt in Rechtsstreit um Schweinestall

Revision ist aber zugelassen.

Von Julius Jasper Topp 22.10.2021, 09:13

Coswig/MZ - Die Stadt Coswig ist im Rechtsstreit mit dem BUND um einen Bebauungsplan zu einer Schweinemastanlage in Düben zunächst unterlegen. Wie beide Parteien am Donnerstag mitteilten, habe das Magdeburger Oberverwaltungsgericht zugunsten der Umweltschutzorganisation entschieden und den 2016 beschlossenen Bebauungsplan für unwirksam erklärt.

Revision zugelassen

Allerdings lies die Kammer eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu. Eine Urteilsbegründung lag am Donnerstag noch nicht vor. Diese soll nach Angaben des Gerichtes in den kommenden Tagen schriftlich zugestellt werden. Erst dann könne man diese erläutern, hieß es von einer Gerichtssprecherin.

„Wir warten zunächst die Begründung ab, bevor wir uns für oder gegen eine Revision entscheiden“, sagte Coswigs Bürgermeister Axel Clauß (parteilos). Das Gericht habe in der mündlichen Verhandlung eine strikte Auffassung bezüglich des Bebauungsplanes vertreten.

Vom Berliner Anwalt des BUND, Thorsten Deppner, hieß es außerdem, dass noch unklar sei, welche Auswirkungen sich künftig für den Bebauungsplan ergeben könnten. Möglich sei etwa, dass der Plan komplett gestrichen werde und die Gemeinde einen veränderten neu beschließen könne, oder dass der aktuell angegriffene B-Plan akribisch vom Gericht auf Fehler untersucht und anschließend verändert freigegeben werde.

Begründung nicht bekannt

Der Umweltrechtler geht davon aus, dass sich die Magdeburger Richter vor allem von zwei Punkten überzeugen ließen. Zum einen habe der Bauausschussvorsitzende gegenüber den Stadträten den Eindruck erweckt, dass der Eigentümer der Schweinemastanlage einen Anspruch auf den geänderten Bebauungsplan habe und damit die Räte in ihrer Entscheidungsfreiheit beeinflusst.

Nach Axel Clauß’ Schilderungen hingegen hätten die Richter die Aussage des Ausschussvorsitzenden zwar gerügt, aber in der Verhandlung keine klare Einflussnahme auf die Stadträte festgestellt.

Zum anderen enthält der Plan laut BUND inhaltliche Fehler. Etwa fehlten konkrete Angaben zur Höchstzahl der dort untergebrachten Tiere und zu Art und Umfang der Abluftanlagen.

Die Bürgerinitiative „Saustall Düben“, deren Vertreter mit zur Verhandlung nach Magdeburg gereist waren, begrüßten das Urteil. „Wir danken unseren Unterstützerinnen und Unterstützern von ganzem Herzen dafür, dass sie so lange zu uns gestanden haben und uns immer mit Rat und Tat zu Seite standen“, hieß es von der BI-Vorsitzenden Irena Gräwert am Donnerstag.