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Bürgeranhörung in Mühlanger Bürgeranhörung in Mühlanger: Einwohner stimmen am 22. September über Eingemeindung ab

20.08.2013, 08:52

mühlanger/MZ/CAB - Schneller als Mühlanger per Urteil des Landesverfassungsgerichtes abermals selbstständig geworden ist, wird es diesen Status wohl auch wieder verlieren. Das sagt ein Referentenentwurf des Gesetzes über die Eingemeindung nach Zahna-Elster aus. Das Gesetz soll zum 4. Februar 2014 in Kraft treten.

Anhörung am 22. September

Eine Voraussetzung dafür ist eine Bürgeranhörung, die für den 22. September festgesetzt wurde - am Tag der Bundestagswahl. Es wird nur eine Frage zu beantworten sein: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Mühlanger in die Stadt Zahna-Elster eingemeindet wird?“

Dagegen regt sich Widerstand im Gemeinderat Mühlanger. Schließlich gibt es noch eine zweite Möglichkeit: die Eingemeindung nach Wittenberg. Nun ist es zwar rechtlich nicht möglich, auf einem Stimmzettel zwei Fragen zu stellen, aber es sei nicht verboten, zwei Stimmzettel auszugeben, so Reinhard Kelle, Leiter der Kommunalaufsicht des Kreises. Um dies aber am 22. September tun zu können, ist die Frist bereits abgelaufen.

Der Gemeinderat hat deshalb zwar beschlossen, eine Anhörung am 29. September durchzuführen, doch da spielt das Landesverwaltungsamt nicht mit. „Für das Gesetzgebungsverfahren ist nur das Ergebnis vom 22. September von Interesse“, hieß es dort. Wenn Mühlanger es wolle, könne es eine weitere Befragung auf eigene Kosten organisieren.

Und auch der - theoretische - Weg, sich mehr Optionen offen zu halten, ist versperrt. „Es gab nach der Entscheidung eine kurze freiwillige Phase, in der das Gesetzgebungsverfahren noch nicht eingeleitet war. Der Bürgermeister hätte damals ein Signal geben können, welche Vorstellungen seitens der Gemeinde inhaltlich und zeitlich bestehen“, so Reinhard Kelle. Aber auch diese Chance sei ungenutzt geblieben. Jetzt liege die Entscheidung beim Landtag - der sich nicht einmal an das Ergebnis der Bürgeranhörung halten muss. Einzige Möglichkeit für die Gemeinde: Sie könnte einen Gebietsänderungsvertrag vorlegen, über den dann die Kommunalaufsichtsbehörde zu entscheiden hätte.

Übergeordnetes Interesse

Ob die anders entscheiden würde, liegt auch am „übergeordneten Interesse“. Im Falle von Mühlanger und Zahna-Elster könnte das unter anderem das Schicksal der Stadt sein. Die müsste laut Leitbild des Landes mindestens 10.000 Einwohner haben. Schon jetzt sind es - mit Mühlanger - nur 9.600. Bräche der Ort aus, fehlten noch einmal 1.300 Bürger. Ein Blick auf die erste Runde bei der Gebietsreform: Im November 2009 waren von 538 abgegebenen Stimmen 473 gegen eine Eingemeindung nach Zahna-Elster. Trotzdem ging es zwangsweise nach Zahna-Elster.

Sollten die Bürger die Fusion mit Zahna-Elster ablehnen, bliebe alternativ sowieso nur der Weg nach Wittenberg. Eine gemeinsame Grenze gibt es sonst nur mit Kemberg, dazwischen aber liegt die Elbe. Warum verlangt Mühlanger dann die zweite Frage? Für ihn habe das etwas mit Demokratie zu tun, sagt Bürgermeister Thomas Jaskowiak (SPD). Er sei sich bewusst, dass die Antwort auf eine Frage, die andere erübrigt. Aber: „Was nicht gefragt wird, findet auch nicht statt“, begründet er sein Beharren und: „Wir wollen uns später nicht vorwerfen, etwas unterlassen zu haben.“