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Bleibt Mühlanger Ortsteil von Zahna-Elster? Bleibt Mühlanger Ortsteil von Zahna-Elster?: Landesverfassungsgericht kündigt Entscheidung an

21.10.2014, 09:54
Mühlangers Bekenntnis  im Herbst  2013
Mühlangers Bekenntnis  im Herbst  2013 Kuhn/Archiv Lizenz

Mühlanger/Dessau - Am 26. November will das Landesverfassungsgericht seine Entscheidung verkünden, ob Mühlanger Ortsteil der Stadt Zahna-Elster bleiben muss. Andererseits wäre der Weg frei für den Beitritt zur Lutherstadt Wittenberg. Die Beschwerde der Gemeinde Mühlanger gegen die erneute Zwangseingemeindung nach Zahna-Elster im Dezember 2013 wurde am Dienstagvormittag in Dessau-Roßlau verhandelt.

Nachdem das Landesverfassungsgericht im Mai 2013 die Zuordnung ab 2011 wegen eines Formfehlers - dabei ging es um die fristgemäße Bekanntmachung der Bürgeranhörung - für verfassungswidrig erklärt hatte, war Mühlanger bis Ende Dezember 2013 wieder eigenständige Gemeinde. Dann hat der Landtag erneut die Eingemeindung nach Zahna-Elster beschlossen, obwohl sich in Mühlanger ein mehrheitliches Votum für den Beitritt zur Lutherstadt Wittenberg herausgebildet hatte. Der Antrag von Mühlanger auf ein Eilverfahren war abgewiesen worden. (mz)