Bleibt Mühlanger Ortsteil von Zahna-Elster? Bleibt Mühlanger Ortsteil von Zahna-Elster?: Landesverfassungsgericht kündigt Entscheidung an

Mühlanger/Dessau - Am 26. November will das Landesverfassungsgericht seine Entscheidung verkünden, ob Mühlanger Ortsteil der Stadt Zahna-Elster bleiben muss. Andererseits wäre der Weg frei für den Beitritt zur Lutherstadt Wittenberg. Die Beschwerde der Gemeinde Mühlanger gegen die erneute Zwangseingemeindung nach Zahna-Elster im Dezember 2013 wurde am Dienstagvormittag in Dessau-Roßlau verhandelt.
Nachdem das Landesverfassungsgericht im Mai 2013 die Zuordnung ab 2011 wegen eines Formfehlers - dabei ging es um die fristgemäße Bekanntmachung der Bürgeranhörung - für verfassungswidrig erklärt hatte, war Mühlanger bis Ende Dezember 2013 wieder eigenständige Gemeinde. Dann hat der Landtag erneut die Eingemeindung nach Zahna-Elster beschlossen, obwohl sich in Mühlanger ein mehrheitliches Votum für den Beitritt zur Lutherstadt Wittenberg herausgebildet hatte. Der Antrag von Mühlanger auf ein Eilverfahren war abgewiesen worden. (mz)