Beschluss in Gräfenhainichen Beschluss in Gräfenhainichen: Wenig Chancen für Hundesteuer-Rabatt

gräfenhainichen/MZ - Der Tornauer Ortsbürgermeister Enrico Schilling (CDU) wird am 24. September als Gräfenhainichener Stadtratsvorsitzender den Entwurf einer Hundesteuersatzung aufrufen müssen, mit dem er kaum leben kann. Schilling geht es um Gerechtigkeit und deshalb auch um den Hund vom Land.
Dessen Chancen auf eine steuerliche Sonderbehandlung stehen allerdings schlecht. Denn nach dem Gräfenhainichener Ortschaftsrat und dem Finanzausschuss stimmten auch die Mitglieder des Hauptausschusses mehrheitlich dafür, eine einheitliche Hundesteuersatzung auf den Weg zu bringen.
Billiger in Gräfenhainichen
30 Euro für den ersten, 40 für den zweiten und 50 für den dritten Hund soll pro Jahr berappen, wer sich einen Vierbeiner hält. Für Gräfenhainichen und Jüdenberg wird damit für den zweiten, dritten und jeden weiteren Vierbeiner die Steuer um jeweils um 20 Euro gesenkt. Deutlich teurer wird es in Tornau. Hier steigen Steuern für den ersten Hund um 15 Euro, für den zweiten, dritten und jeden weiteren Hund um 14 Euro. Auch die Möhlauer müssen deutlich mehr berappen. Für das erste Tier sind das 18 Euro, für das zweite 25 Euro und für das dritte und jedes weitere 35 Euro. Nicht so drastisch sieht die Situation in Zschornewitz aus. Hier wird der erste Hund drei Euro, der zweite zehn und der dritte sowie jeder weitere 17 Euro teurer. In Schköna gibt es Gewinner und Verlierer. Wer nur einen Vierbeiner hält, muss 15 Euro mehr bezahlen, für den zweiten Hund bleibt alles beim Alten. Wer drei oder noch mehr Hunde hält, wird finanziell entlastet. Für das dritte und jedes weitere Tier sind 20 Euro weniger zu zahlen.
Höher Last pro Einwohner
„Das ist Konsolidierung auf Kosten der ländlichen Ortschaften“, kommentiert Schilling das Zahlenwerk. Der Bürgermeister hat fleißig gerechnet und ist zu dem Schluss gekommen, dass zum Beispiel in Tornau ein Hund auf neun Einwohner entfalle, in der Kernstadt Gräfenhainichen sich jedoch zumindest theoretisch 17 Einwohner einen Vierbeiner teilen würden. Schillings Schlussfolgerung: Tornauer Bürger tragen wie die Einwohner der anderen ländlichen Ortsteile pro Kopf eine deutlich höhere Steuerlast.
Der Mann vom Hammerbach kann nicht verstehen, warum die Verwaltung mit Vehemenz gegen zwei Geltungsbereiche der Satzung Position bezieht. Schilling und seine Mitstreiter im Tornauer Rat hatten vorgeschlagen, unter Bezug auf die Haltung der Vierbeiner als Schutzhund oder Alltagsbegleiter ländliche und städtische Abrechnungsbereiche einzuführen. Dass so etwas generell unmöglich sei, wie die Rathausmannschaft seit Monaten bekräftigt, kann Ortsbürgermeister Schilling nicht verstehen. „Ich habe die ganze Gemeindeordnung durchgeschaut. Ich habe nichts gefunden, das verschiedene Abrechnungsbereiche verbietet.“ Gräfenhainichens Ortsbürgermeisterin Christel Lück (Linke) ist da schon fündig geworden. Nach ihren Angaben gibt es einen Beschluss des Stadtrates, der für die gesamte Einheitsgemeinde einheitliche Satzungen vorsieht. Das mache auch aktuell Sinn. Schließlich könne ja selbst Gräfenhainichen noch unterteilt werden in Zentrum, „Neubaugebiete und in dörflicher Rand“. Wer dies wolle, lasse ein „monströses Gebilde“ entstehen, unterstützt Sven Engmann (CDU) die Ablehnung. Für den promovierten Tierarzt sind Aufwendungen - Verwaltungskosten oder das Einfangen streunender Hunde - für die Vierbeiner in Stadt und Land gleich.
Ein Gebot der Fairness
Anders als in Sachen Abrechnungsbereiche gibt sich die Verwaltung bei der Frage nach dem Umgang mit gefährlichen Hunden den Argumenten der Räte geschlagen. So kann nach neuer Satzung ein einmal auffällig gewordener Hund nach bestandenem Wesenstest auf Antrag steuerlich von der hohen Jahresgebühr in die Kategorie des normalen Vierbeiners zurückfallen. „Das sieht das Gesetz aber nicht vor“, mahnt zwar Ordnungsamtsleiter Klaus-Peter Mitleger. Man müsse den Haltern aber auch entgegenkommen, meint hingegen Gräfenhainichens Bürgermeister Harry Rußbült (Linke). Für Engmann ist das auch ein Gebot der Fairness. So könnten Menschen Reaktionen von Hunden durchaus auch missverstehen. Ein Beispiel sei „das Begrüßen im Kopfbereich, das Beschnuppern“. Dieses Anspringen empfinde eben mancher auch als Angriff. Nach so einem gemeldeten Vorfall werde der Hund erst einmal als gefährlich eingestuft mit der Konsequenz, dass sich die Steuern um das Zehnfache erhöhen. Für den Halter müsse es Sinn machen, sich mit dem Tier dem Wesenstest zu stellen, denn auch der sei zeit- und geldaufwendig. Zum Vergleich: 300 Euro fallen pro Jahr für den ersten gefährlichen Vierbeiner an, für jeden weiteren sind 500 Euro zu zahlen. Die so genannten Kampfhunde spülen trotzdem nicht wirklich viel Geld in die Stadtkasse ein. Vier sind in Gräfenhainichen und drei in Zschornewitz gemeldet.