Angeklagter muss keine 26.000 Euro nachzahlen Bauunternehmer aus Jessen von Betrugsvorwürfen freigesprochen
Staatsanwalt selbst beantragt Einstellen des Verfahrens wegen Betruges gegen einen früheren Jessener Bauunternehmer. Wie es dazu kommt.
20.03.2023, 10:40

Jessen/Dessau/MZ - Der gebürtige Jessener muss keine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro bezahlen und auch keinen Wertersatz in Höhe von 23.400 Euro leisten. Das gegen den 56-Jährigen angestrengte Verfahren stellte die 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau am Montagvormittag ein. Die Initiative zu dem Schritt war von Staatsanwalt Stefan Wilke ausgegangen.