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Justiz Angeklagte aus Wittenberg muss nicht in den Drogenentzug

Warum Berufungsinstanz in Dessau die Anordnung der Unterbringung kippt und was die Angeklagte aus Wittenberg stattdessen erwartet.

Von Andreas Behling 13.05.2022, 18:21
Das Landgericht Dessau-Roßlau
Das Landgericht Dessau-Roßlau Foto: Thomas Ruttke

Dessau/Wittenberg/MZ - Die Wittenbergerin, die sich am Donnerstagnachmittag vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau wegen Ladendiebstahls in drei Fällen zu verantworten hatte, muss keine Drogenentzugstherapie im Maßregelvollzug antreten. Die Berufungsinstanz unter dem Vorsitz von Thomas Knief kippte die Anordnung der Unterbringung, die im Urteil des Amtsgerichts Wittenberg vom 4. November 2021 enthalten war.