Oranienbaum-Wörlitz 68.000 Euro investiert: Photovoltaik-Anlage kann in Betrieb gehen
Der Wasserzweckverband hat rund 68.000 Euro in die Photovoltaik-Anlage auf der Kläranlage „Am Prinzenstein“ in Oranienbaum-Wörlitz investiert. Nach dem Einbau der Notabschaltung kann sie den Betrieb aufnehmen.

Oranienbaum-Wörlitz/MZ. - Für die Photovoltaik-Anlage, die auf Gebäuden des Klärwerks „Am Prinzenstein“ montiert wurde, soll noch in dieser Woche die Notabschaltung geliefert und eingebaut werden. Das teilte Kerstin Reichert, Geschäftsführerin des Wasserzweckverbands (WZV) Oranienbaum-Wörlitz-Vockerode, in der aktuellen Verbandsversammlung mit. Danach könne die Anlage ihren Betrieb aufnehmen.
Die Notabschaltung bei Photovoltaikanlagen – Kerstin Reichert sprach von Feuerwehr-Abschaltung – ist ein zentrales Sicherheitselement. Sie tritt bei Gefahren wie Bränden in Aktion und deaktiviert die Anlage, um gefährliche Spannungen zu verhindern. Dies schützt Feuerwehrleute, Elektriker und andere vor Risiken.
Für die Sicherheit
Eine Notabschaltung in der Photovoltaik, die auch als Brandfallabschaltung, Feuerwehrschalter oder Abschalteinrichtung bezeichnet wird, schaltet die Solaranlage im Brand- oder Gefahrenfall sicher ab. Nutzer können den Schalter manuell betätigen. Automatische Systeme, wie Temperatursensoren oder Rauchmelder, lösen ihn ebenfalls aus. Im Brandfall erlaubt diese Abschaltung Feuerwehrleuten oder Elektrikern, während der Wartung an einem spannungsfreien Stromkreis zu arbeiten.
Da in der Anlage hohe Gleichspannungen vorkommen, die lebensgefährlich sind, stellt der Notfallschalter eine essenzielle Sicherheitsmaßnahme dar. Er schaltet durch einen kontrollierten Kurzschluss die Module ab, verhindert so gefährliche Lichtbögen und erhöht die Sicherheit.
Mit Denkmalauflagen
In die Photovoltaik-Anlage auf der Kläranlage „Am Prinzenstein“– der Auftrag war an ein Unternehmen aus Gernrode aus dem Landkreis Harz gegangen – hat der WZV ungefähr 68.000 Euro investiert. In der Summe sind Mehrkosten in Höhe von etwa 4.000 Euro enthalten. Diese resultieren aus Auflagen, die der Verband in Absprache mit der Denkmalschutzbehörde des Landkreises Wittenberg für die Umsetzung des als denkmalverträglich eingestuften Projekts zu erfüllen hatte. Zu beachten war zum Beispiel, dass nur homogen wirkende, dunkle, matte und nicht reflektierende Module mit dunklem Rahmen – also nicht weiß, silbrig oder glänzend – verbaut werden durften. Diese Vorgabe soll ausschließen, dass eine Rasterung der Module erkennbar ist.