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Stiefvater mit Axt erschlagen Urteil im Axt-Prozess: Weißenfelser wird in Psychiatrie eingewiesen

Ein 24-Jähriger hatte den Lebenspartner seiner Mutter im Januar umgebracht. Er schlug elf Mal mit einer Axt auf seinen Stiefvater ein. Nun hat das Gericht das Urteil gefällt.

Von Tobias Schlegel Aktualisiert: 07.07.2022, 16:35
Das Landgericht Halle
Das Landgericht Halle Foto: imago images/Christian Grube

Weissenfels/MZ - Der 24 Jahre alte Adolf S. aus Weißenfels ist schuldunfähig und wird auf unbestimmte Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Dieses Urteil hat die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Halle am Donnerstagmittag gefällt. Adolf S. hatte im Januar dieses Jahr seinen Stiefvater vor dessen Gartenlaube in Weißenfels mit einer Axt erschlagen. Mindestens elf Mal schlug der 24-Jährige auf Heiko M. ein.

Adolf S. leidet seit Jahren an einer schweren psychischen Erkrankung - einer paranoiden Schizophrenie. Zum Prozessauftakt am Montag hatte der 24-Jährige ausgesagt, dass Stimmen ihm befohlen hätten, seinen Stiefvater umzubringen. Anzeichen, dass der Weißenfelser simuliere, gebe es keine, so ein Gutachter, der ein psychologisches Gutachten über Adolf S. erstellt hatte und dieses dem Gericht vortrug.