Tortenwurf auf Wagenknecht Tortenwurf auf Sahra Wagenknecht: Weißenfelser wartet noch auf Anklage

Berlin - Die Justiz in Sachsen-Anhalt hat noch immer nicht darüber entschieden, ob wegen des Tortenwurfs auf die Linksfraktionsvorsitzende Sahra Wagenknecht Anklage gegen den Tortenwerfer Nobert G. aus Weißenfels erhoben wird. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Magdeburg sagte der Mitteldeutschen Zeitung, man habe den Fall Ende Juli an die Staatsanwaltschaft in Halle abgegeben, weil Weißenfels als Herkunftsorts des Täters in ihren Zuständigkeitsbereich falle.
Tortenwurf auf Wagenknecht am 28. Mai
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle wiederum erklärte, eine Entscheidung sei noch nicht gefallen; allerdings sei damit vermutlich in den nächsten zehn Tagen zu rechnen.
Der 23-jährige Student Norbert G. hatte beim Linken-Parteitag in Magdeburg am 28. Mai eine Torte auf Wagenknecht geworfen. Ein Flugblatt zu der Aktion war überschrieben mit: „Torten für Menschenfeinde“. Darin wird Wagenknechts flüchtlingskritische Haltung kritisiert. Sie hatte jedoch auf eine Strafanzeige verzichtet.
Die Staatsanwaltschaft kann jetzt nur Anklage wegen Körperverletzung erheben, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse an dem Fall erkennt. Die Entscheidung darüber steht weiter aus. (mz/mdc)