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Strengere Drohnengesetze  Strengere Drohnengesetze 2017: Hobby-Piloten können leichter abheben

Von Jan Iven 05.11.2017, 10:00
David Cray fliegt mit seiner Drohne Mavic an der Weißenfelser Promenade.
David Cray fliegt mit seiner Drohne Mavic an der Weißenfelser Promenade. Peter Lisker

Weißenfels - Eigentlich ist David Cray, so der Künstlername von David Pöge, Hochzeitfotograf. Auch für Unternehmen fotografiert der 31-jährige Weißenfelser regelmäßig. Doch nun hat er ein neues Betätigungsfeld für sich entdeckt: „Luftbilder bieten tolle Perspektiven. Aber im Grunde haben ich erst wegen der neuen Drohnenverordnung damit angefangen“, erzählt der junge Mann. „Mit der neuen Regelung haben sich viele Vorschriften für uns Piloten vereinfacht.“

Neue Regelgungen für Drohnen: Ein Fotograf aus Weißenfels sagt, es sei leichter geworden

Auf den ersten Blick überrascht diese Aussage des Fotografen. War das Bundesverkehrsministerium doch angetreten, um ab Oktober mit einer neuen und strengeren Verordnung für die unbemannten Fluggeräte für mehr Ordnung und Sicherheit im deutschen Luftraum zu sorgen. Nebenbei brachte die Regelung aber teilweise auch einige bundesweite Vereinheitlichungen und Erleichterungen mit sich.

Beispiel Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab 250 Gramm: „Multicopter müssen jetzt mit einer kleinen feuerfesten Plakette versehen werden, auf der der Name und Anschrift des Piloten stehen“, sagt David Cray. Dadurch sollen nach einem möglichen Unfall die Piloten leichter identifiziert werden können. Grundsätzlich hält er die neue Regelung für sinnvoll. „Im Internet habe ich ganz leicht einen Anbieter gefunden, der auf solche Plaketten spezialisiert ist“, sagt David Cray. Ein hohe Hürde stelle die Regelung nicht dar.

Den Drohnenführerschein braucht nicht jeder, der eine Drohne besitzt

Diskutiert wird in der Öffentlichkeit vor allem der sogenannte Drohnenführerschein als Nachweis für Flugkenntnisse. Der Schein wird mit der neuen Regelung aber erst für Fluggeräte verpflichtend, die über zwei Kilogramm wiegen. Die allermeisten Drohnen im hobby- oder semiprofessionellen Bereich bringen jedoch weniger auf die Waage.

Auch die zusammenklappbare Drohne von David Cray, eine Mavic des chinesischen Marktführers DJI, wiegt nur knapp 850 Gramm. „Den Drohnenführerschein brauche ich daher nicht“, sagt er. Und so geht es den allermeisten anderen Drohnenpiloten auch, die nicht gerade die hochklassigsten Profigeräte einsetzen.

Vor der Neuregelung war für die gewerbliche Nutzung eines Fotografen unabhängig vom Gewicht immer ein Kenntnisnachweis notwendig. Dafür musste eine teure Ausbildung durchlaufen werden.

Drohnenflüge müssen nicht mehr jedes Mal genehmigt werden

Weitere Erleichterung: Früher mussten gewerbliche Piloten eine Allgemeine Aufstiegsgenehmigung beim Land beantragen. Und zwar für jedes Bundesland einzeln, in dem der Pilot fliegen wollte. Kosten: 200 Euro.

Mittlerweile ist eine solche Genehmigung nur noch für Drohnen mit einem Gewicht von über fünf Kilogramm oder in Ausnahmefällen nötig: Etwa, wenn die Drohne in der Nacht oder in einer Entfernung von weniger als  1.500 Metern zu Flughäfen geflogen wird, wie das zuständige Referat Verkehrswesen des Landesverwaltungsamtes von Sachsen-Anhalt der MZ bestätigte.

„Früher wäre es mir viel zu umständlich und teuer gewesen, eine Drohne zu fliegen“, sagt David Cray daher. Heute braucht er nur noch eine spezielle Haftpflichtversicherung für die gewerbliche Nutzung von Drohnen. Eine spezielle Haftpflichtversicherung muss aber ausnahmslos jeder Drohnenpilot unbedingt haben, selbst im Hobbybereich. Die normale Versicherung reicht in den meisten Fällen nicht aus.

Das sind die Regelungen in Weißenfels für Drohnenflüge

Neben den Bundes- und Landesgesetzen können auch die Kommunen eigene Regelungen für den Gebrauch von Drohnen aufstellen. So vergibt in Weißenfels die Pressestelle der Stadt Drehgenehmigungen für die gewerbliche Nutzung von Drohnen. „Die Anfrage muss Angaben zum Piloten, Drehort, Datum und Zeitspanne des Drehs sowie Zweck der Aufnahmen enthalten“, teilte Stadtsprecherin Katharina Vokoun mit. Wer mit einer Drohne Aufnahmen für den Privatgebrauch möchte, braucht hingegen keine Genehmigung.

Allerdings weißt die Stadtverwaltung daraufhin hin, dass in jedem Fall die Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild und das Urheberrecht gewahrt werden müssen. Zudem dürfen Drohnen im Einklang mit der Neuregelung nur bis zu einer Höhe von 100 Meter und in Sichtweite des Piloten geflogen werden. Ein Flug nur per Bildschirmübertragung ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung können Strafen verhängt werden. „Allerdings gab es beim Weißenfelser Ordnungsamt bisher noch keinen Fall“, so Katharina Vokoun.Ü

Drohnenflüge über Privatgrundstücke nur mit Erlaubnis

Verboten sind mit der neuen Verordnung auch Flüge über Privatgrundstücke ohne Genehmigung des Besitzers. Außerdem Flüge über Menschenmengen und über sensible Bereiche wie Krankenhäuser, Flughäfen, Gefängnisse, Industrieanlagen und Kraftwerke. Auch Drohnen mit einem Gewicht über 25 Kilogramm sind nicht erlaubt.

Trotz der vielen neuer Vorschriften sieht David Cray aber insgesamt vor allem die Vorteile der neuen Drohnenverordnung für sich. „Jetzt ist wenigstens alles klar geregelt“, sagt er. Und mit seiner neuen Drohne kann er nun auch für Hochzeitspaare faszinierende Luftbilder von ihren Feiern aufnehmen. (mz)

››David Cray im Internet www.davidcray.de