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Bäume stürzen auf Grundstück Streit um umgefallene Bäume in Großkorbetha: Bleibt Familie auf Kosten sitzen?

Von Holger Zimmer 03.08.2017, 05:00
Gisela und Werner Kuckuk vor dem provisorisch geschlossenen Zaun, auf den die Bäume gefallen sind.
Gisela und Werner Kuckuk vor dem provisorisch geschlossenen Zaun, auf den die Bäume gefallen sind. Peter Lisker

Grosskorbetha - Für ihren teilweise zerstörten Zaun sollen Gisela und Werner Kuckuk kein Geld bekommen. Das haben die beiden Großkorbethaer Senioren inzwischen schriftlich sowohl vom Kommunalen Schadensausgleich, dem die Stadt Weißenfels angehört, als auch vom Rechtsamt der Stadt bekommen. Dagegen haben sie Widerspruch eingelegt. Für sie ist klar: Sie werden das nicht auf sich beruhen lassen, streben zunächst den Gang zur Schiedskommission an. „Und wenn alles nichts hilft, nehmen wir uns einen Anwalt“, sagt Frau Kuckuk.

Fakt ist, dass an jenem 4. Juni, dem Pfingstsonntag, zwei hohe Bäume umgestürzt und in ihren Garten gefallen sind. Plötzlich und unerwartet ist das geschehen. Es gab kein Unwetter und weder Wind noch Regen. „Es hätte uns erschlagen können“, sagt Frau Kuckuk. Nur weil sie sich bei der Schwiegertochter verplauscht hatte, seien sie zu jenem Zeitpunkt nicht wie geplant bei der Gartenarbeit gewesen.

Schnell war die Großkorbethaer Feuerwehr vor Ort

Schnell war die Großkorbethaer Feuerwehr vor Ort und zerlegte die Stämme. Den Zaun haben Kuckuks an vielen Stellen notdürftig geflickt, ein Zaunfeld musste provisorisch mit neuen Brettern geschlossen werden. Einen Kostenvoranschlag haben sie - wie von der Stadtverwaltung gefordert - vorgelegt. „Damals sind Mitarbeiter der Stadt von einem Versicherungsschaden ausgegangen. Davon will heute keiner mehr etwas wissen“, ist von Kuckuks zu hören.

Denn immerhin standen die Bäume auf einem städtischen Grundstück. Das war aber erst Anfang März festgestellt worden, weil in der Nähe ein Baum umgestürzt war. Gisela Kuckuk verweist auf ein Schreiben der Verwaltung an sie, dass in diesem Zusammenhang die Bäume begutachtet worden seien, aber nur an einer inzwischen gefällten Pappel Schäden festgestellt worden waren.

Brückendurchlass an der Kindereinrichtung verstopft

Eine mögliche Erklärung für den Vorfall sieht Frau Kuckuk darin, dass es Tage zuvor ein Unwetter gegeben hatte und ein Brückendurchlass an der Kindereinrichtung verstopft war. Sogar ein Fußweg stand unter Wasser. Die Feuerwehr spülte den Durchlass, so dass das Wasser sich anschließend mit Macht seinen Weg bahnte. Möglich, dass da Wurzeln freigespült worden sind, meint Frau Kuckuk. Die Antwort aber könnte noch einfacher sein. Die Bäume standen unmittelbar neben dem Bachbett, das dort rund anderthalb Meter tief ist. Möglich, dass das existierende Wurzelwerk die Last der alten Bäume nicht mehr halten konnte und sie deshalb auf die dem Bach abgewandte Seite gefallen sind.

Die MZ fragte nach. Pressesprecherin Katharina Vokoun machte deutlich, dass der Kommunale Schadensausgleich aufgrund rechtlicher Grundlagen gehandelt habe. Es liege keine schuldhafte Handlung durch Mitarbeiter der Stadt vor und es gebe regelmäßige Baumkontrollen. So auch Anfang März, wobei keine Schäden festgestellt werden konnten. Es sei weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt worden. „Konkrete Verdachtsmomente, nach denen die Bäume umsturzgefährdet waren, lagen zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht vor“, heißt es da.

Kein absoluter Schutz vor Baumschäden

Laut einhelliger Rechtsprechung gebe es keinen absoluten Schutz vor Baumschäden und ein nicht auszuschließendes Risiko, das von jedem selbst getragen werden müsse. Und Frau Vokoun sagte weiter, dass zwar von jedem Baum eine potenzielle Gefahr ausgehe, was aber nicht ihre vorsorgliche Entfernung rechtfertigen würde.

Auch Klaus Kocks verweist auf die Rechtsprechung. Er ist von der Cato Sozietät und Kommunikationsberatung GmbH, die den Kommunalen Schadensausgleich in Medienfragen vertritt. Demnach seien Baumeigentümer verpflichtet, den Zustand regelmäßig prüfen zu lassen. Dem sei Weißenfels im März nachgekommen. Gefahrenzeichen wurden aber dabei nicht festgestellt, so dass der „bedauerliche Schadensfall“ nicht vorhersehbar war. Voraussetzung für eine Schadenersatzverpflichtung wäre eine Pflichtverletzung der Stadt. „Das aber ist hier nicht der Fall.“ (mz)