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Streit im Tönnies-Fleischwerk Streit im Tönnies-Fleischwerk: Kein versuchter Totschlag

Von HEIKE RIEDEL 22.05.2014, 09:43
Das Landgericht in Halle
Das Landgericht in Halle Archiv/Möbius Lizenz

Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt konnte gestern Andrzej P. das Landgericht Halle verlassen. Es wurde vom Schöffengericht nicht als versuchter Totschlag gewertet, dass der Pole am 29. Mai 2013 im Weißenfelser Tönnies-Fleischwerk seinem Vorarbeiter ein Messer in die Rippen gestoßen und diesen lebensbedrohlich verletzt hatte.

Selbst die Staatsanwaltschaft plädierte auf gefährliche Körperverletzung, nachdem an vier Verhandlungstagen von 13 Zeugen „mehrere Wahrheiten“ dargeboten worden waren. So kamen am ersten Tag die Verhältnisse im Tönnieswerk selbst zur Sprache sowie jene, unter denen die dort über Vertragsfirmen Beschäftigten in Weißenfels leben und besonders das gespannte Verhältnis zwischen dem Angeklagten und dem Vorarbeiter, der den Angeklagten immer wieder beleidigt und erniedrigt haben soll, bevor es zu der Tat kam.

"Was dort geschehen ist, war eine schreckliche Zeit"

Doch bestätigten jene Zeugen, die noch heute über die Vertragsfirma ihr Geld im Tönnieswerk verdienen, nicht das Bild, das der Angeklagte mit seinen Anwälten gezeichnet hatte. Umso überzeugender fiel die Vernehmung dreier Zeugen aus, die ihren Arbeitsplatz in der Vertragsfirma aufgegeben haben und nach Polen zurückgekehrt sind, weil sie dem Druck am Band nicht standgehalten haben. „Was dort geschehen ist, war eine schreckliche Zeit“, sagte eine 53-jährige Polin, die mit ihrem Mann deswegen gemeinsam die Arbeit aufgab. Vor allem der Angeklagte sei Opfer der Angriffe des Vorarbeiters gewesen. Der ruhige Mann sei geschupst und geschlagen worden, sogar eine Folientüte sei ihm über den Kopf gestülpt und er an Geräte angebunden worden. Ein junger Mann, der ebenso unter den Verhältnissen gelitten hatte, gab an, selbst einmal gesagt zu haben, dass es, wenn das so weitergehe, noch so weit komme, das jemand sich mit dem Messer gegen den Vorarbeiter wehre. Er selbst hatte wiederholt einfach den Arbeitsplatz verlassen, wenn es ihm zu dick kam.

Zum Tathergang selbst konnten diese Zeugen nichts aussagen, auch sonst die Verteidigung keine klaren Argumente für eine Notwehrsituation zum Tatzeitpunkt ableiten. Angesichts seiner gegenwärtigen psychischen Situation sowie der Lebens- und Haftumstände verzichtete der Angeklagten auf einen Kampf um Freispruch, sondern verstand eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung als Angebot, bald wieder nach Hause zu kommen und nicht weitere Prozesskosten zu verursachen.

Dass das Urteil deutlich unter zwei Jahren blieb und die Zahlung eines Schmerzengeldes an den Geschädigten von 2 500 Euro auf 1 500 Euro herabgesetzt wurde, sprach dafür, dass sich das Gericht etwas auch der von einem Zeugen geäußerten und von Richter Jan Stengel wiederholten Meinung anschloss, dass die Tat verständlich gewesen sei. Auch der Einschätzung der Verteidigung über die Zustände im Tönnies-Werk im Mai 2013 schloss sich der Richter an. Zusammengefasst hatte sie Rechtsanwalt Janusch Nagel mit den Worten: „Dort werden nicht nur Schweine zerlegt, sondern das ist ein richtiger Sauladen.“ Erst war dort von einem Arbeitsunfall ausgegangen worden, selbst im Krankenhaus hatte der Geschädigte das noch verbreitet. Die Polizei war zunächst gar nicht im Spiel.