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Stadtrat Lützen Stadtrat Lützen: Mehr Kompetenzen für Ortschaften

21.12.2015, 07:31
Rathaus in Lützen (Burgenlandkreis)
Rathaus in Lützen (Burgenlandkreis) Peter Lisker Lizenz

Lützen - Welche Kompetenzen soll ein Ortschaftsrat haben? Diese Frage hat Ortschaftsräte und Stadträte am meisten zur Diskussion herausgefordert, als sich jetzt die Einheitsgemeinde Lützen eine neue Hauptsatzung gab. Die Satzung wurde dem im vergangenen Jahr geänderten Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG) angepasst.

Geld setzt die Grenzen

In Übereinstimmung mit Paragraf 84 des KVG formuliert die Hauptsatzung nun als Angelegenheiten für den Ortschaftsrat: die Pflege des Ortsbildes und des Brauchtums einschließlich der Vorbereitung und Durchführung von Traditionsfesten sowie sonstigen Kultur- und Sportveranstaltungen; die Unterhaltung öffentlicher Einrichtungen, deren Bedeutung nicht über die Ortschaft hinausgeht; die Förderung von Vereinen in den Ortschaften sowie die Pflege vorhandener Partnerschaften.

Ortsbürgermeister und Ortschaftsräte regten an, die Diskussion später noch einmal aufzunehmen, ob noch weitere der im KVG als möglich befundene Angelegenheiten den Ortschaftsräten übertragen werden sollten. Abhängig gemacht werden müsste das aber auch von einer entsprechenden finanziellen Ausstattung der Ortschaften. Schon mit einem Jahresetat von zwei Euro pro Einwohner, wie er für die Erfüllung der gegenwärtig benannten Aufgaben diskutiert wurde, könnten sie kaum etwas machen. Selbst das Geld steht angesichts von Lützens Finanzlage nicht zur Verfügung.

Zu weiteren Neuregelungen in der Hauptsatzung gehört, dass die Wertgrenzen für die Entscheidung bestimmter Angelegenheiten erhöht wurden. So hat der Stadtrat über solche Dinge zu entscheiden, die Werte von mehr als 20.000 Euro betreffen (bisher 10.000 Euro), die beschließenden Ausschüsse können 7.000 bis 20.000 Euro bewegen (bisher 5.000 bis 10.000) und der Bürgermeister hat das Recht, Entscheidungen bis zum Wert von 7.000 Euro zu treffen.

Kürzere Entscheidungswege

Der Bau- und Umweltausschuss ist umbenannt worden in Bau- und Vergabeausschuss und vom beratenden Ausschuss zum beschließenden aufgestiegen. Das heißt, er kann im Rahmen der Wertgrenzen Entscheidungen treffen, die nicht bis in den Stadtrat müssen. So können Verfahren verkürzt werden. Als Nachteil sah Starsiedels Bürgermeister Udo Scheunig (parteilos) dabei aber, dass dann die beratende Funktion von sachkundigen Bürgern in dem Ausschuss wegfalle. Erstmals sind die Aufgaben der Ausschüsse des Stadtrates nun schriftlich fixiert. Einwohnerfragestunden sind, angepasst an das KVG, nicht mehr in den beratenden Ausschüssen, sondern nur noch in beschließenden angesiedelt. Somit entfallen sie im Ordnungs- und Rechtsausschuss und Sozial-, Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss. (mz/hr)