Sonntagsfahrverbot in Zeitz Sonntagsfahrverbot in Zeitz: Statt Lkw sind nun Traktoren auf den Straßen

ZEITZ/TEUCHERN - Sonntags- und Feiertagsruhe – dem einen geht sie verloren, wenn er zum Wochenendausflug hinter einem Traktor mit Anhänger hertuckern muss. Das lange Gefährt macht es auf schmalen Straßen zwischen den Dörfern schließlich oft gefährlich zu überholen. Der andere hat die Ruhe nicht, weil er auch sonntags in den Stall muss. Die Kühe warten auf die frische Futterration mit den Zuckerrübenschnitzeln – das sind begehrte Reste aus der Zuckerfabrik. Die holt er sonntags extra von der Zeitzer Zuckerfabrik - mit Traktor und Anhänger, weil es nicht mehr anders geht.
"Wir brauchen die frischen Schnitzel"
Der Gesetzgeber hat in der Straßenverkehrsordnung (StVO), Paragraf 30, ein Sonntagsfahrverbot für große Lkw (größer 7,5 Tonnen) ausgesprochen. Am Sonntag sollen die Straßen dem Individualverkehr vorbehalten sein, wobei die StVO Lkw-Fahrten innerhalb der Region für den Transport von frischen Lebensmitteln ausnimmt. Aber das Gesetz hat auch eine Lücke gelassen. In die passen sich jetzt die Landwirte ein, indem sie sonntags, meist gleich frühmorgens, ihre Traktoren mit Hängern auf die Straße schicken. Sie fahren leer zur Zuckerfabrik nach Zeitz, um dort die Pressschnitzel zu laden, die ihnen in der Woche die Rüben-Lkw auf ihrer Rücktour bringen. Fahren Traktoren die Strecken, die sonntags den Lkw verwehrt sind, ist dies rechtlich hinzunehmen, bestätigt das Verkehrsministerium.
„Wir brauchen die frischen Schnitzel, nicht nur für die Frischfutterration, sondern auch, um sie für die Wintervorräte zu silieren. Wenn sie erst 24 oder gar 48 Stunden lagern müssten, verlören sie an Qualität. Wir gingen das Risiko ein, dass sie zu hoch mit Keimen oder auch mit Schimmelpilzen belastet würden“, sagt Mathias Krieg, Geschäftsführer in der Osterland Landwirtschafts GmbH Teuchern. Schlechtes Futter wirke sich auch auf die Milchleistung aus, nennt er Argumente dafür, dass seine Mitarbeiter und Fahrzeuge extra sonntags auf die Straße müssen.
Bis zum vergangenen Jahr war das nicht nötig. Da waren im Burgenlandkreis die Fahrten der Rüben-Lkw vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen. Schließlich sollen die Bauern die Früchte ihrer Arbeit sichern können. Denn es müssen die Produktionsprozesse in der Zuckerfabrik kontinuierlich laufen und sollen nicht energieaufwendig rauf- und runtergefahren werden, weil sonntags keine Rüben angeliefert werden. Und es müssen die Rübenschnitzel frisch zu den Bauern. Dies zählte einst.
2014 wurden schon vor Beginn der Rübenkampagne harte Grenzen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen durch die Landkreise von Landesverwaltungsamt und Ministerium gesetzt. „Wir müssen uns sehr restriktiv an den Gesetzestext halten“, so Irene Ißleb vom Straßenverkehrsamt des Burgenlandkreises. Die Zuckerfabrik müsse genügend Platz zur Lagerung der Rüben vorhalten, so dass die Anlieferungen der Woche über den Sonntag reichen. 2014 sei auch die Lage nach dem Hochwasser nicht mehr besonderer Grund für eine Ausnahme wie 2013.
Die Trocknung kostet viel Energie
Bis auf die Ebene der Landesregierung führen die Bauern ihren Kampf um eine Ausnahmegenehmigung für die Rübenschnitzel-transporte am Sonntag. „Für dieses Jahr haben wir ihn verloren“, sagt Katharina Elwert, Hauptgeschäftsführerin des Bauerverbandes Sachsen-Anhalt. Er werde aber weiter geführt. Dafür werden wirtschaftliche und Umweltkriterien zu vergleichen und Untersuchungsergebnisse zur Futterqualität vorzulegen sein. Die Verlagerung der Transporte auf Traktoren mit Hänger verschlechtere die Verkehrssituation am Sonntag doch. Und es entstünden mehr Leerfahrten. Würde das hochwertige Futtermittel ähnlich wie die in der StVO benannten Lebensmittel bewertet, gebe es schon einen Grund für die Ausnahmegenehmigung. Den Hinweis des Ministeriums, dass die Zuckerfabrik Klein Wanzleben sich zum Beispiel auf die Rechtslage eingestellt habe, indem die Rübenschnitzel dort 100-prozentig getrocknet werden, beurteilt sie sehr skeptisch. Denn die Trocknung kostet viel Energie.
Da nun greift ein Argument gegen die Ausnahmegenehmigungen, das Peter Mennicke, Pressereferent des Ministeriums, noch ins Gespräch bringt: die Wettbewerbsgleichheit. Die Zuckerfabriken müssten zu gleichen Bedingungen arbeiten. (MZ)
