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"Sind hier nicht auf einem Basar!" "Sind hier nicht auf einem Basar!": Angeklagter streitet mit Richterin um Strafbefehl

Von Tobias Schlegel 05.02.2021, 15:30
Das Amtsgericht in Weißenfels mit seinem Portal
Das Amtsgericht in Weißenfels mit seinem Portal Peter Lisker

Weissenfels - Plötzlich wird es der Richterin zu bunt: „Ich lass nicht mit mir diskutieren. Wir sind hier nicht auf einem Basar“, faucht sie den Angeklagten an. Dieser versteht die Welt nicht mehr, weil er einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro bekommen hat. Das Geld soll er zahlen, weil er im August 2020 mit einem Auto ohne amtliche Kennzeichen und ohne Haftpflichtversicherung öffentliche Straßen in Weißenfels befuhr. Weil er gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hat, befasst sich nun das Weißenfelser Amtsgericht mit dem Fall.

Das Vergehen an sich streitet der 44-Jährige, der im Irak geboren wurde und deutscher Staatsbürger ist, auch nicht ab. Ihm geht es darum, dass die Geldstrafe verringert wird. 400 Euro zu zahlen - das sieht der Mann aus Weißenfels nicht ein. Er habe das Auto an dem Tag bei einem privaten Händler für einen Freund gekauft. „Ich habe nichts Schlimmes gemacht und bin 50 Meter zu einem Parkplatz gefahren. Dort wollte ich es nur abstellen“, sagt der Angeklagte.

„Und niedriger geht nicht?“

Die Richterin verweist ihn aber noch mal darauf, dass er auf dem Weg zum Parkplatz öffentliche Straßen befuhr. Außerdem macht sie dem Mann klar, dass, wenn er seinen Einspruch nicht zurücknimmt, ihn ein Urteil mit einer noch höheren Geldstrafe erwartet. „Und niedriger geht nicht?“, fragt der 44-Jährige ein letztes Mal die Richterin, die aber nicht mit sich reden lässt.

Und so zieht der Angeklagte seinen Einspruch doch wieder zurück und akzeptiert damit die verhängte Geldstrafe in Höhe von 400 Euro. (mz)