Schulbusbegleiter-Streit Schulbusbegleiter-Streit: Güteverhandlung ist gescheitert
Naumburg/MZ - Nun treffen sie sich vor Gericht: der ehemalige Projektleiter des Schulbusbegleiterprojektes, Karsten Bucksch, und der Trägerverein des Projekts, die Koordinierungsstelle für Kinder, Eltern und Großeltern (KEG). Bucksch hatte vor dem Arbeitsgericht Halle geklagt, weil er seine Überstunden von 2011 und 2012 entlohnt haben möchte. Er fordert 14 841 Euro und 17 969 Euro, macht zusammen mehr als 32 000 Euro.
Beim Arbeitsgericht ist der eigentlichen Verhandlung eine Güteverhandlung vorgelagert. Hier informiert der Richter die Parteien über das weitere Vorgehen und wirkt so bestenfalls auf eine gütliche Einigung hin. Am Ende dieses Termins hieß es jedoch: „Güteverhandlung gescheitert.“ Dabei gab es von beiden Seiten Angebote. Für die KEG war Markus Petzold anwesend, unentgeltlich zur Seite stand ihm Lothar Pfeiffer, Schiedsmann in Sachsen-Anhalt Süd. Die Vertreter des KEG schlugen vor: Wenn Bucksch auf die Klage verzichte und alle Unterlagen des Vereins herausgibt, würde der Verein darauf verzichten, mögliche Forderungen wegen falscher Gehaltseinstufung sowie Schadenersatz wegen schädigenden Verhaltens zu prüfen. Bucksch schlug vor, er würde nicht auf der gesamten Forderung bestehen, sondern sich mit dem Zeitwert des Vermögens des Vereins - er schätzte bis 7 000 Euro - begnügen. Neben den Geräten, die er in Absprache mitgenommen hatte, beinhaltete das für ihn auch jene, die noch beim KEG stehen. Dass der Verein vergangenen Freitag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenz am Amtsgericht Halle angemeldet hat, kam erschwerend hinzu. Eine Bestätigung vom Gericht zur Aufnahme des Insolvenzverfahrens lag jetzt noch nicht vor. Wird das Verfahren aber akzeptiert, würde dieses Arbeitsgerichtsverfahren ohnehin unterbrochen, klärte der Richter auf. Sollte Bucksch dann auf seine Forderungen bestehen, müsste er sie dem Insolvenzverwalter übergeben. Sollte das Insolvenzverfahren jedoch abgelehnt werden, weil entweder kein Anlass zur Insolvenz oder zu wenig Verhandlungsmasse besteht, um auch nur die notwendigen Gerichtskosten zu tragen, dann würde das Arbeitsgericht die Kammerverhandlung zum Fall Bucksch gegen KEG am 30. Januar 2014 beginnen.
Der Richter betonte, dies werde dann ein „ganz normaler Überstundenprozess“. In der Kammerverhandlung sei absehbar, dass das Gericht vor allem die Arbeitsverträge zugrunde legt, in denen Überstunden nicht ausgeschlossen wurden. Bucksch und die KEG-Vertreter Petzold und Pfeiffer kamen nach der Verhandlung ins Gespräch. Sollten sie sich gütlich einigen, können sie diese Einigung dem Richter am Arbeitsgericht nachreichen, hatte dieser gesagt.