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Schlachthof in Weißenfels Schlachthof in Weißenfels: BfG-Fraktion will Beschlüsse aufheben

Von Andreas Richter 14.02.2017, 06:00
Der Schlacht­hof in Weißenfels.
Der Schlacht­hof in Weißenfels. Peter Lisker

Weißenfels - Zwei Beschlüsse des Stadtrates zum Weißenfelser Schlachthof aus dem vergangenen Jahr haben jetzt ein spätes Nachspiel. Nach Ansicht der Fraktion Bündnis für Gerechtigkeit/Grüne (BfG) sind diese Beschlüsse ungültig, weil bei der Abstimmung gegen das Mitwirkungsverbot verstoßen wurde.

Rückblick: Ende Mai hatte der Stadtrat mehrheitlich sein sogenanntes gemeindliches Einvernehmen für die Errichtung einer Viehwartehalle im Fleischwerk erteilt. Mit der Investition, deren Genehmigungsverfahren beim Landesverwaltungsamt läuft, soll die Geruchsbelastung im umliegenden Gebiet verringert werden.

Im Oktober hatte der Stadtrat zudem seine Zustimmung dafür erteilt, dass künftig auch zwischen 23 und 4 Uhr Schlachtvieh in begrenztem Umfang angeliefert werden darf.

Vorwurf: Stadtrat Peter Kungl sei wirtschaftlich von Schlachthalle abhängig

Der Stein des Anstoßes für die BfG-Fraktion: An der Abstimmung hatte auch Stadtrat Peter Kungl (CDU/FDP-Fraktion) teilgenommen. Kungl ist Inhaber einer Werkzeugschleiferei in Gerstewitz bei Weißenfels.

In einem Ende vergangenen Jahres an das Büro des Stadtrates gerichteten Schreiben verweist die BfG-Fraktion darauf, dass dieser „Handwerksbetrieb ein bedeutsamer Dienstleister des Fleischwerkes Weißenfels GmbH“ sei. „Nach eigenem Bekunden“ handele es sich um „eine für seinen Handwerksbetrieb überaus bedeutsame, enge und schon lang zurückreichende Geschäftsbeziehung und somit um eine Beschäftigung gegen Entgelt mit erheblicher Abhängigkeit.“

Schreiben löste heftiges Wortgefecht aus

Ein Schreiben, das Kungl in Inhalt und Form auf die Palme gebracht hat. Auf der ersten Sitzung des Stadtrates in diesem Jahr im Januar, auf der der BfG-Antrag gar nicht auf der Tagesordnung stand, kam es unter dem Punkt „Anfragen und Mitteilungen“ zu einem heftigen Wortgefecht zwischen Kungl und BfG-Fraktionsmitglied Gunter Walther.

Dabei verwahrte sich Kungl gegen die nach seiner Auffassung falsche Darstellung seiner Tätigkeit für das Fleischwerk. „Wir schärfen Sägeblätter für das Zerlegen der Schweine. Die Aufträge des Schlachthofes machen vier bis fünf Prozent des Gesamtumsatzes meiner Firma aus“, sagte Kungl gegenüber der MZ. Da könne sich jeder selbst ein Urteil bilden, ob das eine „erhebliche Abhängigkeit“ sei.

BfG-Fraktion will weiter für Aufhebung der Beschlüsse kämpfen.

Das Fleischwerk, für das die Werkzeugschleiferei in Gerstewitz seit 1986 arbeitet, sei heute einer von knapp hundert Kunden des Betriebes in Mitteldeutschland, so der Chef. Verärgert zeigte er sich zudem darüber, dass langjährige Ratskollegen in dem Schreiben an das Stadtratsbüro seinen Nachnamen durchweg falsch geschrieben haben („Herr Kungel“).

Für Wolfgang Gotthelf von der dreiköpfigen BfG-Fraktion ist die Sache klar: „Wir werden weiter um die Aufhebung der Beschlüsse zum Fleischwerk kämpfen“.

BfG-Fraktion hat jedoch offenbar schlechte Karten

Allerdings hat die Fraktion da offenbar schlechte Karten. Wie am Montag eine MZ-Anfrage im Büro des Stadtrates ergab, wird ein Antrag auf Aufhebung der Stadtratsbeschlüsse nicht auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung am 1. März zu finden sein.

Die Begründung dafür habe der Vorsitzende Jörg Freiwald (Die Linke) in Absprache mit dem städtischen Justiziar der Fraktion mitgeteilt, heißt es. Zum einen beruft sich die Stadt auf die Kommunalverfassung.

Es sei nicht zulässig, Anträge zu Angelegenheiten auf die Tagesordnung zu nehmen, über die innerhalb der vergangenen sechs Monate bereits verhandelt und entschieden wurde. Allerdings trifft diese Begründung nur auf den Beschluss vom Oktober zu. Der Beschluss zur Errichtung einer Viehwartehalle liegt bereits länger als ein halbes Jahr zurück.

Die zweite Begründung kommt einigermaßen bürokratisch daher. Sinngemäß: Beim gemeindlichen Einvernehmen der Kommune zum Genehmigungsverfahren beim Land handelt es sich um einen internen Verwaltungsvorgang. Sobald die Stellungnahme zu den Akten gegeben ist, kann sie nicht mehr widerrufen werden. In einem Schreiben weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass allenfalls das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens beim Land rechtlich beanstanden kann. (mz)