SCHWIMMHALLE Problemzone Weißenfelser Hallenbad: Wie geht es weiter?
Wegen gravierender Baumängel ruhen die Sanierungsarbeiten in Weißenfels seit Monaten. Wie die Suche nach einem Ausweg vorangekommen ist.

Weissenfels/MZ - Wegen Pfuschs am Bau ruhen die Arbeiten zur Sanierung des Weißenfelser Hallenbades seit Monaten. In den vergangenen Wochen hat Oberbürgermeister Martin Papke (CDU) mit weiteren Verantwortlichen der Stadt und Fachleuten nach einem Ausweg aus der scheinbar verfahrenen Situation gesucht. In dieser Woche hat sich der Betriebsausschuss des Sport- und Freizeitbetriebes mit der Problemzone Hallenbad befasst. Mehr als zweieinhalb Stunden lang haben die Mitglieder mit rund zwanzig Bürgern über die aktuelle Situation diskutiert. Die MZ fasst Antworten auf drängende Fragen zusammen.
Abreißen oder weiterbauen? Welche Tendenz zeichnet sich nach der Ausschusssitzung ab?
Nach Abwägung anderer Varianten deutet sich an, dass die Sanierung des Hallenbades trotz noch nicht klar kalkulierbarer finanzieller Risiken irgendwann fortgesetzt und vollendet werden soll. Ein konkreter Beschluss dazu wurde jedoch nicht gefasst. Klar ist schon jetzt: Zum Ende dieses Jahres wird das Hallenbad nicht fertig sein. Ein Abriss stand im Ausschuss jedoch nicht ernsthaft zur Diskussion. Einig waren sich alle, dass die Stadt Weißenfels eine Schwimmhalle braucht.
Welchen Umfang haben die von einem Gutachter festgestellten Baumängel?
Diese Frage konnten die Verantwortlichen im Ausschuss noch nicht final beantworten - ein wesentlicher Grund dafür, dass kein verbindlicher Beschluss zum Weiterbau gefasst wurde. Serge Musengeshi, Leiter des städtischen Sport- und Freizeitbetriebes, sprach von bislang mehr als einer halben Million Euro, die für die Beseitigung der Baumängel aufgewendet werden müssen. Allerdings hat das 16.000 Euro teure Gutachten nach Einschätzung von Raik Wollenbecker, Fachanwalt für Bau- und Wirtschaftsrecht aus Halle, nicht alle Fehler genau genug erfasst. So sei daraus nicht eindeutig ersichtlich, ob es sich um Planungs- oder Ausführungsfehler handelt.
Wie bewertet der Fachanwalt die Situation?
„Es gibt eine Vielzahl bauphysikalischer Mängel, die durchaus beseitigt werden können“, schätzt Raik Wollenbecker ein, der unter anderem auch in die Auseinandersetzungen um die millionenschwere Sanierung der Schwimmhalle in Leuna einbezogen war. Nach seiner Ansicht ist die Vollendung des Bauvorhabens in Weißenfels aus jetziger Sicht die „technisch und wirtschaftlich sinnvollste Lösung.“ Er rät der Stadt dazu, ein Beweissicherungsverfahren einzuleiten, um später möglicherweise beseitigte Mängel für denkbare Auseinandersetzungen dokumentieren zu können. 4 Was ist mit den Fördermitteln des Landes für die Sanierung des Hallenbades?
Das ist einer der heiklen Punkte, die eine klare Aussage zu den Kosten derzeit unmöglich machen. Die Stadt hatte rund 1,6 Millionen Euro vom Land erhalten - verbunden mit der Auflage, das Bad bis zum Ende des Jahres 2022 fertigzustellen. Diese Auflage hat die Stadt nicht erfüllt. Nun droht eine Rückzahlung der Fördermittel samt Strafzinsen. Die Stadt hat eine Bauzeitverlängerung beantragt, die derzeit geprüft wird.
Was sind die nächsten konkreten Schritte?
Neben der dringlichen Klärung der Fördermittelfrage wollen die Verantwortlichen gemeinsam mit dem Planungsbüro nach einem Weg zur Beseitigung der aufgedeckten Mängel suchen. Ein Projektsteuerer soll den Prozess überwachen. Sollte es zu keiner Einigung mit dem Planungsbüro kommen, steht auch die Beauftragung eines anderen Büros im Raum. Allerdings: Firmen, die ein solch komplexes Projekt wie die Sanierung eines Hallenbades beherrschen, sind rar. Und zusätzliche Kosten für einen neuen Auftrag sind noch nicht kalkuliert.
Will die Stadt auch aufklären, wie es zum Beschluss für die Sanierung des Hallenbades gekommen ist, das Gutachter als „Totalschaden“ bewertet hatten?
Eine brisante Angelegenheit. In der Tat will OB Papke auch den schonungslosen Blick zurück. „Ich suche noch den Beschluss zur Sanierung des Hallenbades“, sagte er im Ausschuss. Der einzige Hinweis auf das Bauvorhaben sei in einem Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Sport- und Freizeitbetriebes aus dem Jahr 2019 zu finden. Der Betriebsausschuss hat deshalb nun den einzigen konkreten Beschluss gefasst: Ein unabhängiger Rechtsanwalt soll das „Verwaltungshandeln“ im Zusammenhang mit der Sanierung des Bades, so etwa die Auftragsvergabe und den Bauablauf, prüfen.