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Polizistin ins Gesicht getreten Kein Gefängnis: Staatsanwalt akzeptiert Urteil des Weißenfelser Gerichts nicht

Der Fall eines Weißenfelsers, der im Januar dieses Jahres eine Polizistin ins Gesicht getreten und dabei verletzt hat, landet wahrscheinlich vor dem Landgericht Halle. Warum die Staatsanwaltschaft mit dem aktuellen Urteil nicht einverstanden ist.

Von Tobias Schlegel Aktualisiert: 20.11.2023, 10:24
Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil des Weißenfelser Amtsgerichts eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil des Weißenfelser Amtsgerichts eingelegt. Foto: René Weimer

Weissenfels/MZ. - Der Fall eines 24 Jahre alten Weißenfelsers, der im Januar eine Polizistin ins Gesicht getreten und dabei verletzt hat, landet allen Anschein nach vor dem Landgericht Halle. Wie Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Neufang der MZ mitteilte, hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil des Weißenfelser Amtsgericht eingelegt.