Nach Schuss ins Bein Nach Schuss ins Bein: Wie viele Waffen es im Burgenlandkreis gibt.

Weißenfels - 9.519 Schusswaffen sind im Burgenlandkreis registriert. Aus einer davon hat sich am Mittwochabend ein Schuss gelöst. Das Projektil durchschlug das Bein eines Mannes, der zuerst ins Weißenfelser Klinikum und später in ein Krankenhaus in Halle gebracht wurde. Die Polizei prüft jetzt, was sich genau am Mittwochabend ereignet hat.
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand hatte ein 42 Jahre alter Mann in einem Haus in der Weißenfelser Oelzenstraße seinen beiden Gästen die in seinem Besitz befindlichen Waffen zeigen wollen. Aus einer Pistole vom Typ Walter P 38 - die Standardpistole der deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg - krachte es plötzlich. Das sei ein Versehen gewesen, heißt es. Ein 35 Jahre alter Mann wurde am Bein getroffen. Das Krankenhaus informierte am selben Abend die Polizei, die die Ermittlungen aufnahm.
Rede von einem unsachgemäßen Umgang mit Waffen
Schon jetzt ist die Rede von einem unsachgemäßen Umgang mit Waffen. Dieser Verdacht ergibt sich allein schon dadurch, dass die Waffe hätte gar nicht geladen sein dürfen. Der Waffenbesitzer, offenbar ein Sportschütze, hatte gegen über der Polizei angeben, dass sich kein Magazin in der Pistole befunden habe. Wieso dann aber eine Patrone im Lauf steckte, bleibt erst mal ungeklärt. Ebenso die Tatsache, wieso die Waffe nicht gesichert war, denn das Modell besitzt einen Sicherungshebel.
Darüber hinaus lässt sich noch spekulieren, dass womöglich auch der Hahn der Waffe gespannt war, so dass der Abzug leichter ausgelöst werden konnte. All das würde für einen leichtfertigen Umgang mit der Pistole sprechen, die der Mann vollkommen legal besessen hat; ebenso noch drei Langwaffen - also Gewehre. Alle vier Waffen wurden vorerst von der Polizei beschlagnahmt.
Waffen sind auf 3.049 Waffenbesitzkarten eingetragen
Die Waffenbehörde beim Landkreis muss entsprechend dem Ergebnis der Polizeiarbeit - die auch wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt - dann auch noch prüfen, ob der Mann die Waffen beziehungsweise seine Waffenbesitzkarte behalten darf.
Die im Burgenlandkreis registrierten Waffen sind auf 3.049 Waffenbesitzkarten eingetragen, ist von Jürgen Koschel, Sachgebietsleiter Jagd, Fischerei und Waffen in der Kreisverwaltung, zu erfahren. Das bedeutet, sie gehören 3.049 Menschen. Die gemeldeten Waffen verteilen sich so: 935 Revolver, 1.714 halbautomatische Pistole und 6.870 Langwaffen. Damit ergibt sich für den Burgenlandkreis eine Waffendichte von 52 Waffen auf 1.000 Einwohner. Damit liegt der Kreis wie insgesamt der Osten der Republik deutlich unter dem Durchschnitt in der Bundesrepublik.
Waffendichte im Westen dreimal so hoch
In einigen Landkreisen wie Lüchow-Dannenberg (Niedersachsen) oder Bad Tölz (Bayern) ist die Waffendichte dreimal so hoch. Allerdings, nimmt man einer Recherche der Zeitung „Die Zeit“ als Grundlage, dann hat sich die Waffendichte im Burgenlandkreis in den letzten drei Jahre deutlich erhöht. Die Zeit kam für 2013 auf 46 Schusswaffen pro 1.000 Einwohner, jetzt sind es wie erwähnt 52 legal angeschaffte und registrierte Waffen. Wie viele es illegal gibt, ist unklar.
Unter anderem wegen der Unfälle mit Schusswaffen bleibt Waffenbesitz eine umstrittene Angelegenheit. Zahlen sind schwer zu bekommen, aber den Recherchen der Zeit zufolge wurden 2013 in Deutschland 27 Menschen durch Schüsse aus registrierten Waffen getötet. Insgesamt kamen in demselben Jahr 54 Menschen durch Schussverletzungen ums Leben.
Waffen befinden sich ausschließlich im Besitz von Jägern und Sportschützen
Die im Burgenlandkreis gemeldeten Waffen befinden sich ausschließlich im Besitz von Jägern und Sportschützen. Das kann man der Tatsache entnehmen, dass nach Auskunft von Koschel bislang kein einziger regulärer Waffenschein vergeben wurde. Für Jäger genügt der Jagdschein, für Sportschützen die Waffenbesitzkarte. Damit wird geregelt, unter welchen Umständen und in welchem Zustand die entsprechenden Waffen mitgeführt werden dürfen - in der Regel nicht geladen, in verschlossenen Behältnissen, wobei Waffe und Munition getrennt werden müssen.
Darüber hinaus wurden bislang 453 „Kleine Waffenscheine“ im Kreis ausgegeben. Die berechtigen dazu, Signal-, Reiz und Schreckschusswaffen - also sogenannte erlaubnisfreie Waffen - mitzuführen. Wer solche Waffen außerhalb seiner Wohnung trägt und den Kleinen Waffenschein nicht besitzt, macht sich strafbar. (mz)