Nach Gesetzesänderung Nach Gesetzesänderung: Weißenfelser Sozialamt verzeichnet Antragsflut für Wohngeld

Weißenfels - „Vielleicht bekomme ich jetzt wieder Wohngeld?“ Jens Villmow freut sich, dass die Einkommensgrenzen für den Zuschuss zur Miete höher gesetzt wurden. Der Lützener hat früher schon einmal Wohngeld erhalten, ist dann angesichts eines besseren Verdienstes aber aus dem Kreis der Anspruchsberechtigten herausgefallen. Nach der Wohngeldreform will er nun erneut überprüfen lassen, ob ihm Geld zusteht.
236 Wohngeldanträge im Januar
Die Wohngeldstellen in Naumburg, Weißenfels und Zeitz haben jetzt richtig viel zu tun. Drei- bis viermal mehr Anträge auf Wohngeld sind seit Dezember 2015 bei der Wohngeldstelle in Weißenfels eingegangen. 60 bis 80 Anträge monatlich hatte im vorigen Jahr das Sozialamt der Kreisverwaltung zu bearbeiten, das für die kleineren Städte im Burgenlandkreis Wohngeldstelle ist. Im Januar 2016 sind dort 236 Anträge auf Wohngeld eingegangen. „Und davon werden viele positiv beschieden“, ist sich Amtsleiterin Martina Münchow sicher. Denn mit dem Inkrafttreten des neuen Wohngeldgesetzes zu Beginn des Jahres haben mehr Bürger einen Rechtsanspruch auf diese Leistung. Wer wenig verdient, für den könne sich laut Münchow die Prüfung lohnen, ob er nun zu den Anspruchsberechtigten gehört.
Leistungen steigen um 39 Prozent
Die Höchstbeträge für die Mieten oder Belastungen fürs Wohnen (bei Eigentümern von Häusern oder Wohnungen), die bei der Berechnung des möglichen Zuschusses angesetzt werden können, wurden deutlich angehoben. Auch die Einkommensgrenzen für den Bezug von Wohngeld wurden erhöht, so dass sich der Kreis der Wohngeldberechtigten erweitert. Viele, die 2015 abschlägige Wohngeldbescheide erhielten, sind angeschrieben worden, um neu einen Wohngeldantrag zu stellen, sagt die Pressesprecherin der Stadt Weißenfels, Katharina Vokoun. Stadt und Sozialamt fordern ebenso Personen auf, die Grundsicherung erhalten, ihren Wohngeldanspruch prüfen zu lassen. Denn so könnte mancher aus den Leistungen der Grundsicherung, die Jobcenter oder Sozialamt gewähren, herausfallen, stattdessen mit Wohngeld die Lücke schließen und im günstigsten Fall noch ein paar Euro für sich mehr im Portemonnaie erhalten. Wer bereits Wohngeld erhält, für den wird der Zuschuss automatisch erhöht. Laut den Angaben der Bundesregierung sollen die Wohngeldleistungen um durchschnittlich 39 Prozent steigen.
Wer aber vom Jobcenter zum Beispiel Arbeitslosengeld II erhält, für den sind die Kosten der Miete bereits in dessen Leistungen einkalkuliert. Er hat darüber hinaus keinen Anspruch auf Wohngeld.
Damit guter und familiengerechter Wohnraum bezahlt werden kann, gibt es seit 1965 ein Recht auf Wohngeld, das an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Mit dem Wohngeldrechner im Internet kann ein voraussichtlicher Anspruch auf das Wohngeld berechnet werden. Anträge für die Städte Zeitz, Weißenfels und Naumburg können bei den Wohngeldstellen in den Rathäusern gestellt werden, für die anderen Orte im Burgenlandkreis beim Sozialamt der Kreisverwaltung in Naumburg oder in dessen Außenstellen in Zeitz und Weißenfels. Mehr unter www.wohngeld.org oder www.bmub.bund.de oder Telefon 03445/73 12 66
Wohngeldrechner hilft
Im Internet und in Informationsblättern gibt es Beispielrechnungen, die alleinstehende Rentner, alleinerziehende Mütter und Familien mit nur einem Verdiener betrachten. Zudem kann man sich dort auch selbst am Wohngeldrechner mal seine Chancen ausrechnen. Die amtliche Prüfung wird aber entscheiden. Und wenn nach dieser dem alleinstehenden Jens Villmow zum Beispiel doch kein Wohngeld zustehen sollte, könnte das bei anderen, die Familie haben, aber nur wenig verdienen, schon ganz anders aussehen. (mz)