Kleinkind totgeschüttelt Kleinkind in Weißenfels totgeschüttelt: Familie schweigt - Urteil hängt von Gutachten ab

Weißenfels - Im November 2014 wird ein kleines Mädchen in die Uniklinik Halle eingeliefert. Sein Zustand ist lebensbedrohlich. Die Mutter des acht Monate alten Babys erzählt den Ärzten, der Säugling habe morgens glühend heiß im Bettchen gelegen und nach Luft geschnappt. Bei der Behandlung finden die Ärzte eine schwere Verletzung am Gehirn und Anzeichen dafür, dass die Mutter das Kind geschüttelt hat. Wenig später stirbt das Mädchen an seinen Verletzungen. Seit Montag muss sich seine Mutter deshalb vor dem Landgericht in Halle wegen Totschlags verantworten.
Die Anklage wirft ihr vor, ihr Kind, in der Absicht es ruhig zu stellen, so sehr geschüttelt zu haben, dass ein Hirnödem, eine Wasseransammlung, entstand. Die Angeklagte selbst wollte nichts zu den Vorwürfen sagen, dem Gericht bleibt nur eine Aussage bei der Polizei. Die hatte die Mutter vernommen, als die Anklage noch gegen „unbekannt“ lief. Dabei habe die Alleinerziehende erzählt, wie ein Zeuge am Montag sagte, dass sie und ihre Schwägerin das Kind am Vortag leicht geschüttelt hätten, allerdings im Spiel. Sie hätten die Kleine hochgehoben, „Flugzeug gespielt“, wie der Richter es ausdrückte. Erst am nächsten Tag sei aufgefallen, dass mit ihr etwas nicht stimmte.
Familienmitglieder der Angeklagten machen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch
Die Familienmitglieder der Angeklagten machten am ersten Prozesstag allesamt von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, bei der Polizei damals hatten sie dennoch ausgesagt. „Die Angeklagte hat dafür gesorgt, dass keiner was sagt“, sagte Thomas Jauch der MZ im Nachgang. Er vertritt den Kindsvater, der als Nebenkläger auftritt. Die neue Freundin des Mannes sagte vor Gericht, sie hätte schon lange Ärger mit der Angeklagten. Die 22-Jährige würde sie per E-Mail immer wieder belästigen. Weil aber keine Augenzeugen oder nahen Angehörigen vor Gericht erzählen, was sich im November 2014 abgespielt hat, wird die Entscheidung an den Gutachten der Ärzte hängen, schätzt Rechtsanwalt Jauch ein.
Ein Arzt des Uniklinikums Halle, der das Mädchen von Geburt an kannte, sagte aus, dass es eindeutige Hinweise auf eine Misshandlung des Kindes gegeben habe. Das Mädchen hatte eine Blutung im Kopf, „das passt zu einer Misshandlung“, sagte er. Allein vom Spielen oder hochheben könne eine solche Verletzung nicht herrühren. Das Fieber des Kindes sei eine Folge einer Entzündung, die daher rührte, dass ihr Körper seine Schutzmechanismen nicht mehr aufrecht erhalten konnte, weil das Gehirn schwer verletzt war.
Bei einer Verurteilung droht Frau aus Weißenfels eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren
Die Verteidigung der jungen Mutter, die noch einen Sohn hat, versuchte herauszustellen, ob der Säugling nicht auch an einer Entzündung gestorben sein könnte, an einer Gerinnungsstörung oder irgendeiner anderen Krankheit. Schließlich sei das Mädchen mit 40,3 Grad Fieber in die Uniklinik gekommen, war schläfrig und sah blass aus. Der Richter legte der Frau abschließend ans Herz, noch mal zu überdenken, ob sie aussagen und vielleicht auch ihr „Gewissen erleichtern“ wolle, denn derzeit, das ließ der Richter durchblicken, sprechen die Beweise gegen die Angeklagte.
Bei einer Verurteilung droht ihr eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Der Richter deutete an, dass womöglich nach Jugendstrafrecht entschieden werde. (mz)